Neue jüdische Monatshefte
- Journal
- Neue jüdische Monatshefte
- Volume
- 1916-1917
- Issue
- Heft 22 (25.8.1917)
- Article
- Glaube und Heimat
- Date
- 1917-08-25
- Page
- Seite 631 (sequence 3)
- Language
- German
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631 deutschen Zionisten, der ein deutsches Nationalgefühl leugne, sich als Gast „in fremdem Wirtsvolke und national nur als Jude fühle, uns trennen müßten 4). III. Während ich der Hoffnung Ausdruck gegeben habe, daß wir uns nicht von vielen werden zu trennen brauchen, und eine lange Strecke, vielleicht den ganzen Weg, mit der Mehrzahl der Zionisten werden zusammengehen können, während ich eine Erklärung unserer Zionisten erwartete, daß sie auch deutschnational und sich nicht als bloße Gäste in Deutschland fühlten, soll nach Auffassung der Zionisten durch die Resolution zwischen ihnen und den Zentraivereinlcrn das Tischtuch zerschnitten und der Bruch geschaffen sein. „Hie Nationaljude, hie Assimilant" ist jetzt die Losung, die von ihnen geprägt ist. Prüfen wir die Schlagworte. Sind die Juden eine besondere Nation (Volk, Rasse), sind wir jüdischen beut sehen jüdisch-national oder deutsch-national, sind wir Gäste in fremdem Wirtsvolke, sind wir, wenn wir nicht nationaljüdisch fühlen, Assimilanten? Ich habe mich über diese Schlagworte schon wiederholt5) geäußert. 1. Ich identifiziere die Begriffe Volk und Nation und setze diese Gemeinschaften als sozusagen natürliche in Gegensatz zum Staat, der eine rechtlich, gebundene und geschlossene Gemeinschaft ist. Der Gegensatz von Staat und Nation ist also ähnlich dem Gegensatze von juristischer und natürlicher Person. Das Volk ist eine Unterart der Gattung Rasse und selbst eine Gattung für die verschiedenen Stämme. Der Begriff der Nationalität hat einen Doppclsinn: einmal ist er eine quantitative Abscheidung gegenüber der Nation; kleinere Nationen werden Nationalitäten genannt. Dann aber ist er wichtig für die Scheidung des Staats in Nationalstaat und Nationalitätenstaat. In diesem Sinne bedeutet der erstcre Staat den einheitlichen geschlossenen Volksstaat, der auf einer bestimmten Nation aufgebaut ist; der Nationalitätenstaat den Staat, in welchem verschiedene Nationen oder ' Nationalitäten verfassungsrechtlich zusammengefaßt sind (Einheitsstaat, Gesellschaftsstaat). 2. Will man die Frage beantworten, ob die Juden eine besondere Nation (Nationalität) sind, so wird man zuvörderst fragen müssen, welches das wesentliche Merkmal der Nation ist, Ist die Nation eine Bluts-, Schollen-, Sprachen-, Kulturgemeinschaft u. a. m., wird der Naüonalbegriff aliein durch objektive Momente bestimmt, oder ist auch noch ein besonderer Gemeinschaftswille erforderlich? Nach meiner Meinung gehören zum Begriff einer nationalen Zusammengehörigkeit nicht bloß die objektiven Momente oder Naturtatsachen, die uns mitgegeben werden: Abstammung und Erziehung, sondern auch subjektive Momente, die auf dem freien Willen beruhen. Zum Begriffe der Nation gehört, möchte ich in juristischer Terminologie sagen, nicht bloß corpus, sondern *) „I. D. R." 1913, Seite 224. ß) Israel. Vereinb. 1897, Nr, 52; I. D. R. 1905, Seite 501; 1912, Seite 274, 405; 1913, Seite 224.