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Neue jüdische Monatshefte · 1917-08-10 · Heft 21 (10.8.1917) · p. Seite 621

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Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1916-1917
Issue
Heft 21 (10.8.1917)
Article
Grundsätzliches zur deutschen Judenfrage
Date
1917-08-10
Page
Seite 621 (sequence 9)
Language
German
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621 borenen Erzieher zur Geschäftlichkeit an sich und damit Vorarbeiter und Zurichter der modernen Arbeit. Bei der nationalen und sprachlichen Zerrissenheit der Doppelmonarchie sind sie das verbindende Element, das den Wirtschaftsverkehr zwischen den heterogenen Bevölkerungsbestandteilen angebahnt und aufrecht erhalten und oft auch politisch versöhnend gewirkt hat; sie sind damit ein wesentlicher Faktor der staatlichen Einheit der Doppelmonarchie. Also: Die Leistung der Juden legitimiert ihr Dasein im Staate, Eine-Vergewaltigung der Tatsachen wäre es aber, zu sagen: trotz ihrer Sonderart müssen sie ob ihrer Leistung als Vollbürgcr behandelt werden. Denn als Ungleiche, vermöge ihrer Sonderart vollbringen die Juden in der nichtjüdischen Umwelt diese und jene für die Gesamtheit wertvolle Sonderleistungen. Nicht trotz ihrer Ungleichheit, nicht wegen ihrer allgemeinen Bürgerleis t u ngen, deren Erfüllung selbstverständlich ist und die Duldung, geschweige Förderung einer heterogenen Minorität noch nicht ohne weiteres als staatliche Pflicht erscheinen läßt, sondern wegen i h r e r Sonderlcistungen müssen sie, die Ungleichen, von einer gesunden Realpolitik als Gleiche, als Vollbürger behandelt werden. Es ergibt sich aber hieraus eine weitere Folgerimg, die zugleich das Assimilationsproblcm wenistens politisch klärt. Um dieser jüdischen Sonderleistung willen hat der Staat Interesse an der Erhaltung* der jüdischen Art. Der liberal-humane Leitgedanke der Emanzipatoren, der Gedanke der Auflösung der jüdischen Gemeinschaft und des Verschwindens der jüdischen Sonderart als kausal und ethisch notwendige Folge der Judenbefreiung erweist sich hier als politischer Irrtum. Die jedenfalls moralisch höchst anfechtbare, aber mit Gründen der Staatsraison gestützte Praxis, nur dem getauften Juden die volle Gleichberechtigung bei der Bewerbung von Staatsstellen zu gewähren, läuft in Wahrheit dem wirklichen Staatsinteresse zuwider. Die Mindestforderung ist, daß der Staat nichts dafür tue, das völlige Aufgehen der Juden in der nichtjüdischen Umwelt herbeizuführen. Wenn man schon nicht das Positivere fordern will, daß der Staat die Erhaltung des Judentums fördere. Der Staat hat ja zweifellos Interesse an der Erhaltung der jüdischen Art, wo diese Art'Staatsnützliches leistet. Aber auch wo der Nutzen der jüdischen Sonderart bestritten ist — ich verweise z« B. auf die Erörterungen über den schädlichen Einfluß des jüdischen Geistes auf Handel, Gewerbe, die deutsche Kunst und Literatur (materiell soll hier die Frage der Nützlichkeit und Schädlichkeit nicht untersucht werden) — hat die Gesamtheit Interesse an der Erhaltung der jüdischen Sonderart in den jüdischen Personen, da nun einmal das Radikalmittel der völligen Ausschaltung des jüdischen Elements aus Staat und Gesellschaft praktisch nicht in Betracht kommt. Denn nur bei dieser personalen Bestimmtheit ist dieser eigentümliche jüdische Faktor feststellbar, kontrollierbar, regulierbar. Nicht mehr feststellbar, kontrollierbar, regulierbar ist das jüdische Wesen, wenn die Assimilation vollendet

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