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Neue jüdische Monatshefte · 1917-08-10 · Heft 21 (10.8.1917) · p. Seite 618

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Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1916-1917
Issue
Heft 21 (10.8.1917)
Article
Grundsätzliches zur deutschen Judenfrage
Date
1917-08-10
Page
Seite 618 (sequence 6)
Language
German
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616 schon Urteil das jüdische Wirken als geeigneter Stoff geboten werden, an dem es sich bilden und Halt gewinnen kann. Nur ein kleines aber bezeichnendes praktisches Beispie-l, das "weitesten Kreisen unbekannt ist. Dem Juden wird so oft Schädigung der deutschen Volksart, Verfälschung deutschen Kunstgeistes u. a. m. vorgeworfen. Wer aber war es, der in der kultur-, kunst- und pietätlosesten Zeit des 19. Jahrhunderts die herrlichsten deutschen Kunstgegenstände vor der Vernichtung hütete? Der jüdische Händler! Der vielverachtete Trödeljude bewies mehr Kunstverständnis als die Schloßherren, Bürger, Äbte und Pfarrherren, die die Produkte-alten deutschen Kunstfleißes in die Rumpelkammer steckten. Dies erkennt Wilhelm Trübner an mit den Worten: „Wäre diesem unerbitterlichen Zerstörungsprozeß nicht der jüdische Kleinhändler mit überlegenem Verständnis durch Weiterverwertung entgegengetreten, dann wäre wohl wenig übriggeblieben von all dem Kunstschöncn, das unsere Urväter einst hervorgebracht haben." Mit Tatsachen muß die Erziehung arbeiten, nicht mit vorgefaßten Urteilen; die Tatsachen erzeugen selbst das ihrer Bedeutung entsprechende Urteil. Besonders kluge Beurteiler der J.idenfrage pflegen die Einschränkungen der gesetzlichen Gleichheit auch mit dem politischen Lehrsatz zu begründen: „Gesetzliche Rechte lassen sich nur in dem Tempo verwirklichen, als das Bewußtsein des Volkes es gestattet/1 Der Politiker mag diesen Erfahrungssatz befolgen, aber der Satz enthebt ihn nicht der Pflicht, ein irregeleitetes und in gemeinschaftsschädlichen Vorurteilen befangenes Volksbewußtsein zu erziehen. Nicht als ob hier die die Juden als heterogene Minorität treffende Abneigung der deutschen Majorität „verdammt" würde; diese Abneigung, mindestens ein gewisses Fremdheitsgefühl sind nach soziologischer Erfahrung notwendig. Verdammenswert aber ist die Einstellung dieser Abneigung als Faktor in die politische Rechnung. Das Staatsinteresse verlangt ja auch sonst die Eindämmung individueller und gesellschaftlicher Bedürfnisse und Empfindungen, auch elementarerer als es das Rassegefühl ist. Das „Volksbewußtsein" ist auch nichts Unabänderliches. Wie hat doch das deutsche und noch mehr das englische Volksbewußtsein in diesem Kriege umgelernt, Diese Gegeneinwendung richtet sich an diejenigen Politiker, die die Berufung auf das Volksbewußtsein ehrlich und ernst meinen. Dies ist nicht bei allen der Fall. Auf das „Volksbewußtsein" pflegen zumeist diejenigen sich öffentlich zu berufen, die innerlich die wenigste Achtung davor haben. Auch dies ist ein politischer Erfahrungssatz. Es ist so bequem, so weise, die Dummheit anderer als Deckmantel über das eigene Interesse zu breiten. Dieselben Kreise, die mit Berufung auf das Volksbewußtsein die noch bestehenden Judenbeschränkungen verteidigen, zeigen durchaus nicht den gleichen Respekt vor diesem Bewußtsein, wenn es gilt, die Vorrechte des Adels, das Dreiklassenwahlrecht und andere Reste verjährter Staats- und Gesellschaftszustände zu beseitigen.

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