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Neue jüdische Monatshefte · 1917-07-25 · Heft 20 (25.7.1917) · p. Seite 586

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Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1916-1917
Issue
Heft 20 (25.7.1917)
Article
Der Kahal in Polen im XVI. bis XVIII. Jahrhundert
Date
1917-07-25
Page
Seite 586 (sequence 4)
Language
German
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586 III. Der Darschan ist Prediger der Gemeinde, er trägt jeden Sabbat die Heilige Schrift vor; in Posen war er zugleich Richter und bezog im Jahre 1758 ein Gehalt von 5 fl. die Woche, im Jahre 1775 6 fl. und im Jahre 1779 14 fl. die Woche. IV. Niedrigere Beamte für geistliche Funktionen sind Kantoren und Unterkantoren, die alljährlich zusammen mit allen Kahalfunktionären bestellt wurden. Auch nehmen sie außer ihrem Gehalte einen Teil der Jura stolae bei Trauungen, Beschneidungen und Beerdigungen. Den letzten (dritten) Teil dieser Taxen nimmt der Schuldiener (Schames). V. Der Schreiber (Sofer, Safra) ist zu unterscheiden vom Judenschreiber des Wojewodengerichts (notarius Judaeorum), der ein Christ und laut Gesetz anno 1633 ein adliger sein muß. Der Kahalschreiber ist ein Jude, der gut hebräisch und polnisch wenigstens in Wort kann. Er führt das Protokoll bei den Kahalssitzungen, fertigt die Beschlüsse aus3 trägt sie ins Gemeindeprotokoll (P i n k a s — Pinax) ein und verfaßt alle Eingaben an die Behörden. Da er polnisch nicht schreiben kann, diktiert er die Eingaben dem adligen Judenschreiber, der sie stilistisch verarbeitet und ins reine schreibt. Es ist charakteristisch für jene Zeit, daß bis zur Hälfte des XVIII. Jahrhunderts kein Judenschreiber (auch kein Jude sonst) polnisch schreiben, ja sogar einen Akt polnisch unterfertigen konnte. Alle Unterschriften auf lateinischen und polnischen Dokumenten sind hebräisch. Die erste polnische Unterschrift eines Juden fanden wir in den Posener Akten aus dem Jahre 172S; sie gehört dem Jakob, Sohn des Pinkas, Syndikus der Posener Gemeinde, der im Jahre 173G zusammen mit dem Darschan A r j e L ö b Kalabora infolge eines Ritualprozesses um sein Leben kam. Der erste Judenschreiber, der selber polnische Konzepte schrieb, war Pinkas Sohn Jehoschuas (Pinkus Szyjowiez) um 1760 in Krakau. VI. Alle anderen Beamten der Judengemeinde werden in älterer Zeitmitdem Sammelnamen Schuldi'ener, SzkoInik, Schames, Scolny, scholae minister, scholae magister, bezeichnet. Denn das ganze Leben und Treiben in der Judenstadt gruppierte sich um die Synagoge (Schola— JudBischuP), somit war der Synagogendiener Funktionär des Kahal, des. Gerichtes usw. Schon die Generalprivilegien sprechen von dem Scolny und stellen ihn in eine Linie mit dem polnischen Amtsdiener, der den stolzen Titel „Ministerialis regni generalis" und das schmückende Beiwort „p r o v i d u su „der Fürsichtige" führte. Gleich dem Ministerialis lud der Scolny die Parteien zu Gericht, machte die visa reperta, rief die Verhandlungen aus (vocatio), besorgte bei Gericht die Auszüge und die Einschreibungen (Extracta et oblata), mit einem Wort, er war Vermittler zwischen der jüdischen Welt und dem christlichen Amt. Aus diesem Scolny bildete sich der Syndikus der Judengemeinde (Schtadlan) aus. Außer diesem höchsten'Scolny gibt es in der Gemeinde einfache Schuldiener, die eigentliche Dienerschaft der Synagoge, die Kahalsteuerinkassenten, die Funktionäre der Beerdigungsbrüderschaft, der Marktältesten usw. usw.

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