Neue jüdische Monatshefte
- Journal
- Neue jüdische Monatshefte
- Volume
- 1916-1917
- Issue
- Heft 20 (25.7.1917)
- Article
- Grundsätzliches zur deutschen Judenfrage
- Date
- 1917-07-25
- Page
- Seite 582 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2908689-2908690-2908710-2909992--0944-2910021- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
582 er ihre Existenzberechtigung als Juden verneinte; nicht sichern, sondern untergraben sollte die Emanzipation den Fortbestand der jüdischen Gemeinschaft. Diese Erwartung des Gesetzgebers wirkt fort als Tendenz bei der Anwendung des Gesetzes. Beweis: Die Judentaufe, dieser rein formal-konfessionelle Akt, der die jüdische Eigenart des getauften Individuums, sein Aussehen, sein Blut und zumeist auch wohl seine religiöse Überzeugung nicht ändert, verwirklicht doch für die Person des Getauften die Gleichheit, die ihm als Juden versagt war. Der jüdische Täufling erst erfüllt sozusagen die Bedingung, unter der der Gesetzgeber die Gleichberechtigung gewährt hat; die Juden, die Juden bleiben, erfüllen sie nicht. Die Praxis hat jene juristisch nicht bindende assimilatorische Erwartung des Gesetzgebers umgedeutet in eine aufschiebende Bedingung. Für die geschichtliche Betrachtung besteht also nicht dieser absolute Widerspruch zwischen Norm und Anwendung, wie es rein logischer Gesetzesauslegung erscheinen muß. Das Gesetz wird verletzt, aber ein wenig beruht diese Verletzung doch auf den Willen des Gesetzgebers. Das Bewußtsein dieses historischen Zusammenhangs ist vielfach geschwunden. Praktisch sieht sich die Sache heute zumeist so an, als ob die Verwirklichung der vollen Gleichheit nur eine Frage der Zeit wäre, als ob die noch bestehenden Einschränkungen zusehends schwänden und die gesetzlich gewährte Gleichheit jedenfalls im Sinne einer Entwicklungstendenz wirke; das Bewußtsein der christlichen Gesellschaft müsse erst reif werden für den großen, edelmensehlichen und allzu plötzlich Gesetz gewordenen Gedanken der Gleichheit der jahrelang Parias gewesenen Juden; das Gesetz hat das Endstadium der tatsächlichen Entwicklung normativ antizipiert. Diese Anschauung der Dinge steht allerdings mit der geschichtlichen Wirklichkeit nicht ganz im Einklänge (die Entwicklung geht nicht so regelmäßig nach vorwärts, wie hier angenommen wird; es sind ja auch Rückschritte sowohl in der behördlichen Behandlung als auch in der Gesinnung der nicht-jüdischen Gesellschaft zu verzeichnen). Im Ergebnis aber besteht vielleicht kein Widerspruch zwischen beiden Anschauungen: beide Entwicklungslinien, die vom Gesetzgeber beabsichtigte oder doch erwartete Auflösung der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland und die von den Juden erwartete Auflösung des antijüdischen Vorurteils der christlichen Gesellschaft laufen parallel und durchaus nicht unabhängig voneinander; die Vollendung der Assimilation, die Taufe des letzten Juden bedeutet das Ende des Antisemitismus, die Verwirklichung der vollen Gleichheit aller jüdischen Individuen. (Freilich keine „Lösung der Judenfragei", wie noch zu zeigen sein wird. Denn die Judenfrage ist nun einmal kein bloßes soziologisches Massenproblem, das mit dem Verschwinden der heterogenen Minorität sich von selbst löste.) Von allem Historischen und allen Entwicklungstendenzen abgesehen, stellt sich jedenfalls der heutige Zustand, mit dem die Judenpolitik zu rechnen hat, so dar: Das Maß der Rechte, das. die deutschen Juden jeweils genießen, ist nicht nur durch das geschriebene Gesetz be-