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Neue jüdische Monatshefte · 1917-07-25 · Heft 20 (25.7.1917) · p. Seite 583

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Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1916-1917
Issue
Heft 20 (25.7.1917)
Article
Grundsätzliches zur deutschen Judenfrage
Date
1917-07-25
Page
Seite 583 (sequence 6)
Language
German
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583 stimmt, sondern auch durch die Macht der Interessen, die der Verwirklichung der vollen Gleichbehandlung entgegenstehen. Sich dieser Tatsache verschließen, heißt wie der Vogel Strauß vor der unangenehmen Wirklichkeit den Kopf in den Sand stecken. Hier nun hat die Judenpolitik ihr legitimes Tätigkeitsgebiet. Formal ausgedrückt: sie hat es zu tun mit der gerechten Gestaltung des ungeschriebenen Judenrechts, mit der Herbeiführung eines staatlich befriedigenden Verhältnisses zwischen den beiden einander verquickten ungleichen Elementen. Wie aber wird die Judenpolitik im Einzelfall materiell entscheiden? Was ist „richtiges Judenrecht**? Es ist dies die Frage nach dem Maßstabe, den sie an d'.e Dinge anlegt. Grundsätzlich ungeeigneter Maßstab ist, wie wir gesehen, die jüdische Art (womit nicht geleugnet wird, daß die Verschiedenheit dieser Art von der deutschen Art überhaupt Existenzgrundlage der Judenfrage und somit aller Judenpolitik ist). Maßstab ist die jüdische Leistung, der Wert des Wirkens der Juden innerhalb der staatlichen Gemeinschaft. (Fortsetzuno: folgt) Der Kahal in Polen im XVL bis XVIIL Jahrhundert Historische Studie von Prof. Dr. M a j e r B al a b a n (Dritter Artikel) V. Beamtenstatus im Kahal. fs nun hatten wir nur die Ehrenämter aufgezählt, nun wollen wir auch die Beamten des Kahal kennen lernen. I. Der Rabbiner ist erster Funktionär der Gemeinde, zugleich ihr Lehrer und geistiger Führer. Der jüdische Klerus hatte keine Kaste ausgebildet, und darin lag seine Schwäche und Abhängigkeit vqn den Laien; trotzdem wußten starke Individualitäten sich einen derartigen Respekt zu verschaffen, daß sie die führende Rolle in der Gemeinde spielten. Und statutarisch hatte der Rabbiner die Möglichkeit, seinen Einfluß in der Gemeinde geltend zu machen, den er fertigte die Kanals- Beschlüsse, leitete die Kahalswahlen und hatte ihre Korrektheit zu beaufsichtigen; er war Vorsitzender des Judengerichtes, und wenn mehrere Gerichtssenate vorhanden waren, präsidierte er im höchsten. Der Rabbiner nahm Trauungen und Scheidungen vor, verteilte die Titulaturen: Chdber (Genosse) und Morejnu (unser Lehrer)22 usw. usw. 22) Den Titel: Chaber (Genosse) durfte der Rabbiner nur demjenigen gelehrten Manne erteilen, welcher unbescholten und wenigstens sechs Jahre verheiratet war. Um den höheren Titel: Morejnu (unser Lehrer), zu erreichen, mußte man wenigstens zehn Jahre nach der Hochzeit sein. Nur titulierte Bürger durften" sich um Ehrenämter im Kahal bewerben. Die Titulaturen wurden immer vor dem Namen, sogar auf den Grabsteinen geschrieben. Heute wird im Osten jeder Jude zur Tora mit dem Titel: Morejnu gerufen; der Titel: CJiaber (Chuwer) ist in Vergessenheit geraten.

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