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Neue jüdische Monatshefte · 1917-07-10 · Heft 19 (10.7.1917) · p. Seite 554

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Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1916-1917
Issue
Heft 19 (10.7.1917)
Article
Der Kahal in Polen im XVI. bis XVIII. Jahrhundert
Date
1917-07-10
Page
Seite 554 (sequence 5)
Language
German
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554 Weise aus, bis er von der Opposition mit Hilfe der österreichischen Okkupationsregierung (1776) abgesetzt und bestraft wurde20). 2. B o n i v i r i Tobim sind ihrem Namen nach schon in der Talmudischen Zeit bekannt (Die sieben Guten — Versorger — der Stadt.); in Polen finden wir nirgends ihre Machtbefugnisse festgesetzt, nur sehen wir in der Praxis, daß sie zusammen mit den Seniores die Verwaltung der Gemeinde führen und daß dieselben Personen einmal in das Seniorat, ein andermal ins Bonivirat gewählt werden. Manchmal sitzen Vater und Sohn oder zwei Brüder in diesen beiden Verwaltungskörpern. Außerdem waren die Tobim Beisitzer des adeligen Judenrichters, worauf ihre polnische Benennung „Lawnicy-Schöffen" direkt hinweist und in keiner Gemeindeordnung außer der Posener im XVIII. Jahrhundert von der Wahl dieser Assessoren die Rede ist. 3. Die Kahalsräte [in Krakau „das Vierzehnmännerkollegium" (quatuordciwem-viri) gehören zum „Kanal* und nehmen an den Kahalssitzungen mit entscheidender Stimme teil. Noch im XVIII. Jahrhundert führen sie in polnischen Akten die Benennung „Vertreter des gemeinen Mannes", was auf den längst verschollenen, aber einst nicht minder heftigen Kampf der demokratischen Elemente mit der regierenden Oligarchie hinweist. IV. Kahalskommissionen. I. Spitalväter, Verwalter der großen Mildtätigkeit, Gabbahai Zdaha Golota. Im XVI. Jahrhundert vereinen die Mitglieder dieser Kommission die ganze Wohltätigkeit in ihren Händen, nachher bleibt in ihrer Verwaltung nur das Spital und das Siechenhaus (HeJcdesch), die Beerdigungsbrüderschaft (Chewa Kadischa), das Bad, die Kontrolle der Almosenier und Aimosenierinnen usw. Mit der Zeit fallen auch diese Dinge aus dem Machtbereich dieser Kommission, und es bilden sich neue Kommissionen für Almosen, Wohltätigkeit usw. Am Ende riß an sich die Beerdigungsbrüderschaft Chewa Kadischa den Friedhof und das Spital und führte die endgültige Auflösung dieser Kommission herbei. Mit der Auflösung des Kanal durch die österreichische (1789) und preußische Regierung (1797) wurde auch die Chewa Kadischa aufgelöst, sie bestand aber in G a 1 i z i e n bis zum Kultusgemeindegesetz im Jahre 1890 und beateht noch ausgestattet mit allen Machtbefugnissen, in vielen Städten bis heute (in Lemberg als fast autonome Spitalsverwaltung). In Kongreßpolen besteht sie bis heute überall, trotz ihrer Auflösung durch das Gesetz im Jahre 1843. II. Kontrollöre Eöei cheschbonoth werden erst im XVII. Jahrhundert gewählt, als das Budget der Gemeinde infolge vieler Schulden ins Schwanken geriet. Manchmal wird direkt eine Schuldentilgungs- oder Sanierungskommission gewählt, die nach Abschluß der finanziellen Operation (Gemeindeanleihe, Lombardierung einer Einnahmequelle) sich auflöst. £0) Aus den Akten des Archivs des Ministeriums des Innern und der Isr. KiLltusgeraeinde in Krakau.

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