Neue jüdische Monatshefte
- Journal
- Neue jüdische Monatshefte
- Volume
- 1916-1917
- Issue
- Heft 19 (10.7.1917)
- Article
- Der Kahal in Polen im XVI. bis XVIII. Jahrhundert
- Date
- 1917-07-10
- Page
- Seite 553 (sequence 4)
- Language
- German
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553 oder Drohungen zu suchen, Gerechtigkeit und Recht dem Reichen und Armen, dem Einheimischen und Fremden angedeihen zu lassen, dem Herrn Wojewoden, dem Herrn Richter und Herrn Schreiber ihre Bezüge auszuzahlen und nichts vor ihnen zu verhehlen, solange wir im Amte bleiben. All dies geloben wir und schwören dem allmächtigen Gotte; und sollten wir unser Amt nicht mit Glaube, Tugend und Gerechtigkeit verwalten, so möge uns Gott mit Aussatz strafen, wie er Gehasi, den Diener des syrischen Feldherrn Naaman — über Fürbitte des Propheten Elisa — heimgesucht. Also uns helfe der Name Adonaj, d. i. die Allmacht Gottes und die Zehn Gebote, Amen!18) Die Seniores wechselten in der Verwaltung allmonatlich ab, und der amtierende „Monatshalter" hieß Parnass ha-Chodesch, senior mensis, Judenbürgermeister, und vereinte in seiner Hand eine große Machtvollkommenheit. Er war Kontrolleur der Judengerichte, hatte großen Einfluß in den Zensorenkommissionen, legte (in geschlossenen Städten) dem Stadtmagistrat den Ausweis der jüdischen Kaufleute und Handwerker, die das Wohnrecht in der Stadt hatten, vor, er stellte das Budget für seine Amtsperiode zusammen, wies Beträge an und nahm Anleihen auf und zeichnete die Schuldscheine im Namen der Gemeinde, mit einem Worte, er war „Herr und Beherrscher" seiner Gemeinde. Die Krakauer Gemeindeordnung aus dem Jahre 1595 widmet den Attributen des Senior mensis sehr viel Platz und bestimmt (§ 1), daß er bei der Übernahme seines Amtes (am Neumondstag) in der Synagoge in Anwesenheit des Schuldieners geloben soll, alle Vorschriften der Gemeindeordnung zu wahren und jeden Verstoß gegen dieselben strenge zu ahnden; der Schuldiener soll sofort in allen Synagogen publizieren, daß der Senior das Gelöbnis abgelegt hat. Diese Machtfülle beim Senior mensis artete manchmal, besonders im XVIII. Jahrhundert, in Tyrannei aus. Der Senior wollte sich von seinen Kollegen nicht ablösen lassen und regierte jahrelang in der Gemeinde. So sehen wir inDrohobycz (jetzt Galizien) einen S e 1 m a n Wolf o wie z (Sohn Wolfs), der um das Jahr 1750 die Macht in Kahal an sich riß, durch Protektion bei den Beamten und durch Brand und Gift dieselbe durch viele Jahre zu halten verstand, bis ihn endlich der Arm der Gerechtigkeit ereilte. Um dem Tode — zu dem er verurteilt wurde — zu entgehen, ließ er sich taufen und verlebte sein Alter in einem Kloster. Bis heute singt das ruthenische Volk ein Lied vom Glück und Ende des Bedrückers* Selman19). In anderen Gemeinden suchten solche Selmans formal ihre Macht zu rechtfertigen und ließen sich zu Obersenioren (Rosch w'rischon) wählen oder ernennen. So tat es im Jahre 1772 Febus Giesser in Krakau, und im selben Jahre linden wir zwei Oberseniores in Lissa. Febus Giesser führte den Titel P r i m a t o r und nutzte seine Stellung in eigennützigster 18) Der Originaltext (polnisch) bei S c h o r r: Organizacya 2ydow w Polsce, S. 26, Anm. 2, wie auch in der Aktensammlung des Kutzeba. lü) Bai ab an, Selman der Judenmeister in Drohobycz in der Mitte des XVIII. Jahrhunderts (hebr.) Hazefira. Warschau 1912. ,