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Neue jüdische Monatshefte · 1917-05-10 · Heft 15-16 (10.5.1917) · p. Seite 457

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Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1916-1917
Issue
Heft 15-16 (10.5.1917)
Article
Die Emanzipation der Juden in Rußland
Date
1917-05-10
Page
Seite 457 (sequence 5)
Language
German
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457 mitgliedern nominiert. (Was sie jedoch „aus gewissen Gründen" ablehnen zu müssen glaubten; indessen leistete 0. 0. Grusenberg der Nominierung nachträglich Folge.) Mit dem schmachvollen Erbe des alten Regimes sollte bereits vor der Konstituierung der neuen gesetzgebenden Körperschaft gründlich aufgeräumt werden. „Noch vor der Einberufung der Gründungsversammlung müsse die neue Regierung mannigfache Reformen durchführen. Es, müsse unter anderem die Annullierung sämtlicher nationaler und religiöser Rechtsbeschränkungen ausgesprochen werden. Die Verwirklichung steht unmittelbar bevor. Der Gesetzentwurf ist im Justizministerium bereits ausgearbeitet, seine Veröffentlichung wird in der nächsten Zeit erfolgen.'4 (Ministerpräsident Lwow in einer Unterredung mit dem Vorsitzenden des bei der Provisorischen Regierung bestehenden Presseamtes.) Die der endgültigen Abfassung des Emanzipationsediktes vorausgegangenen Auseinandersetzungen zwischen den nunmehr Regierungspartei gewordenen Kadetten und Kerenski finden in einem Lei tauf satz des von P. N. Miljukow geleiteten Kadettenblattes „Rjetsch" vom 2. April lebhaften Widerhall: „Es ist natürlich, daß die Aufhebung der nationalen und religiösen Beschränkungen eines der Programmsätze der einstweiligen Regierung bildet; eine ganze Reihe von auf dem Verwaltungswege erledigbaren Erlässen wurden bereits herausgegeben. Allein die völlige Liquidation der von dein alten Regime zurückgelassenen üblen Erbschaft der Beschränkungen ist keine einfache Aufgabe. Die in den verschiedenen sich durchkreuzenden Richtungen unternommenen unerschöpflichen Experimente haben ein unentwirrbares Chaos in der Gesetzgebung heraufbeschworen; großer Mühe bedarf es, um all die Beschränkungen aus dem schlammigen Röhricht unserer Gesetzbücher herauszufischen. Mit Recht erblickt die Kadettenpartei in der Erfüllung dieses Programmpunktes eine der Hauptaufgaben der neuen Regierung, ebenso die Lösung der finnländischen und polnischen Frage. Und daher ging sie gleich an die Erledigung dieser Frage, indem sie es zunächst für das beste hielt, einen Erlaß in einer allgemeinen Form herauszugeben . . . und erst nachträglich die zu annullierenden einzelnen Gesetzesbestimmungen aufzuzählen. Dieser Anregung der Kadettenpartei trat der J u s t i z m i n i s t e r Kerenski entgegen, der der Ansicht war, eine erschöpfende Aufzählung, der einzelnen Beschränkungen wäre zur Aufhebung der einzelnen Gesetzesparagraphen notwendig, um dadurch die Sache konkreter zu gestalten. Da jedoch dieser Weg große Verzögerungen befürchten ließ, und man andererseits nicht mehr einen Tag nach der Revolution die Beschränkungen bestehen lassen mochte, so wurde ein Mittelweg gefunden. Es wurde, wie uns mitgeteilt wird, beschlossen, in dem Erlaß über die Beschränkungen religiöser und nationaler Natur alle K ategorien der Beschränkungen namentlich aufzuführen, und zwar: Beschränkungen in beziig auf Wohnrecht, Landerwerb, Besetzung gesellschaftlicher und staatlicher Ämter, Ausbildung, Betätigung in Handel und Industrie (auch bezüglich Aktiengesellschaften) usw. Ein Auszug sämtlicher dadurch außer Kraft gesetzter Paragraphen wird erst nach einiger Zeit zur Veröffentlichung

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