Neue jüdische Monatshefte
- Journal
- Neue jüdische Monatshefte
- Volume
- 1916-1917
- Issue
- Heft 13 (10.4.1917)
- Article
- Nationale Autonomie für die Ostjuden
- Date
- 1917-04-10
- Page
- Seite 370 (sequence 8)
- Language
- German
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370 Klassen der Volksschulen Jüdisch als Unterrichtssprache und sehr frühschon Polnisch als Unterrichtsgegcnstand haben. Auf den oberen Stufen wird das Polnische voraussichtlieh bereits Unterrichtssprache für eine Anzahl wichtiger Gegenstände sein, namentlich für polnische Oeselüchte und Literatur. Was die Mittelschulen anlangt, so kann man es der jüdischen Volksgemeinschaft ruhig überlassen, ob sie Gymnasien oder Realschulen und dergleichen mit jüdischer Unterrichtssprache einzurichten wünscht oder nicht. Auch hier wird es praktisch darauf hinauskommen, daß im' wesentlichen in der Vorschule, wenn es eine solche gibt (d. h. wenn nicht vernünftigerweise die Volksschale als Vorbildungsanstalt obligatorisch gemacht werden soll), die jüdische Sprache als Unterrichtssprache angewendet wird, während bereits in den mittleren Klassen das Polnische als Unterrichtssprache Verwendung findet. Das ist alles, was vo m S t a u d p u n k t d e r (« e r e c h - t i g k e f t u n d des in n e r e n F r i e d e n s gefordert w e r d e n m u ß. Zweifelhaft kann sein, ob in bezug auf die Wahlen zu den politischen Vertretungskörpern in Kreis, Provinz resp. Kronland und Monarchie noch mehr verlangt werden k a n n u n d s o 11. Österreich hat vielfach mit dem sogenannten „Kuriensystcm" experimentiert, mit . dem Zwecke, den einzelnen Volksstämmen eine ungefähr proportionale Vertretung in den Wahlkörperschaften zu sichern. Das System ist ein Versuch, das Personalmit dem Territorialprinzip einigermaßen zu versöhnen. Ich bin persönlich mit Kenner davon überzeugt, dal.» dieses System im B e h a r r u n g s z u s t a n d e entbehrlich ist. W«?im erst einmal die ungeheure Friktionsfläche des Bestimmungsrechts über' das Schulwesen und insbesondere die Schulsprache dadurch aus dem Verfassungskampfe eliminiert worden ist, daß man die Hechte der einzelnen Sprachgemeinschaften unangreifbar in der Verfassung selbst verankert hat, werden die PartcigegensiUzc sich völlig anders, und zwar nach wirtschaftlichen und sozialen Trennungslinien, orientieren. Ob das Kuriensystem für einen g e w i s s e n Oberg a n g s z u s t a n d wünschenswert oder gar notwendig ist, wird man mit einiger Sicherheit erst dann entscheiden können, wenn die Neuordnung der Dinge durch den Friedensschluß geschehen ist. Vorläufig möchte ich persönlich annehmen, daß ein vernünftiges Proportionalwahlsystem, ja, daß nach einer gewissen, verhältnismäßig kurzen Zeit sogar die bisher üblichen allgemeinen Wahlsysteme ausreichen dürften, um allen Sprachstämmen Polens, auch den Juden, eine Vertretung zu sichern, die einigermaßen ihrer Zahl und Bedeutung entspricht und für die Verfechtung ihrer berechtigten Ansprüche ausreicht. Wir sehen, wir wiederholen es noch einmal, in diesem ganzen Programm nichts, was den begeistertsten Verfechter der polnischen Staatlichkeit schrecken könnte. Im Gegenteil, wenn man wirklich darauf ausgeht, wie man behauptet, die Judoii der polnischen Kultur zu assimilieren, so gibt es gewiß kein sicheret' und sehnelleres Mittel zu diesem Zwecke; und es gibt ohne jeden Zweifel kein sicheres und