Neue jüdische Monatshefte
- Journal
- Neue jüdische Monatshefte
- Volume
- 1916-1917
- Issue
- Heft 11 (10.3.1917)
- Article
- Die österreichische Nationalitätenfrage und die Juden
- Date
- 1917-03-10
- Page
- Seite 303 (sequence 4)
- Language
- German
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303 hat das Donaureich nach außen gelähmt, er ist aber ein ebenso unjüdisches als undemokratisches und unösterreichisches Prinzip. 1. Unjüdisch, weil es der jüdischen Ethik — dem Kerne unserer Religion — die als letztes Glied der menschlichen Entwicklung die Völkerverbrüderung verkündet, widerspricht. 2. Un demokratisch, weil die moderne Demokratie des 20. Jahrhunderts das unbedingte'Recht jeder Volksindividualität auf nationale Autonomie (allerdings auf keinen selbständigen Nationalstaat) anerkennt. 3. U n ö s t e r r e i c h i s e h, weil er im kontradiktatorischen Gegensatze zur Existenzberechtigung, sowie zu den Lebensbedingungen und zu den geschichtlichen Aufgaben der Donaumonarchie steht. Ihre Mission ist, einen Hort, sowie eine Genossenschaft aller der vermischt untereinander lebenden Völkerfragmente, die zu schwach sind, um eigene Nationalstaaten bilden zu können, aber zu stark, um von den Nachbarreichen verschlungen zu werden. Der fünf Dezennien dauernde Nationalitätenkampf in beiden Reichshälften der Monarchie Helltet sich auch nicht gegen ihren Bestand; er ist vielmehr ein Kampf um die Macht im Staate dies wie jenseits der Leitha. Unter solchen Umständen gebieten die Lebensinteressen Neuösterreichs, dessen Reichsgedanke kein einseitig nationaler oder konfessioneller sein kann, ein sozialer aber werden muß, im Rahmen einer gestärkten Reichseinheit allen Völkern der Monarchie die freie nationale Entwicklung zu sichern. Ein Haupthindernis bilden die auf den sogenannten historischen Rechten basierenden nationalen Herrschaftsbestrebungen der chauvinistischen und oligarchischen Parteien in beiden Reichshälften. Ihr reichsverderbender und kulturfeindlicher Einfluß auf sämtliche Volksstämme und speziell auch auf weite assimilatorisch-jüdische Kreise ist die traurige Folge der jetzigen Form des Dualismus, rückständiger Wahlordnungen (besonders in Ungarn-Kroatien) und Preßgesetze. Auf Grund einer zweckentsprechenden Reichsverfassungsrevision (eventuell mittels eines Oktroys) wäre nicht nur ein deutsch-tschechischer und polnisch-ruthenischer Ausgleich in Zukunft sehr leicht möglich, sondern es könnte auch mittels Einführung des allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechts in Ungarn-Kroatien der magyarische Chauvinismus und Separatismus der Oligarchen vernichtet werden und eine Versöhnung der reichstreuen Elemente magyarischer, deutscher, rumänischer und slawischer Abstammung in der Osthälfte der Monarchie angebahnt werden. IL Es ist ein Kardinalirrtum, in der deutsch-tschechischen Frage — deren Bedeutung gewiß nicht unterschätzt werden soll — das Kernproblem der staatsrechtlich-nationalen Fragen der Habsburger-Monarchie, —- die nicht an der Leitha Halt machen, — zu erblicken und die anderen Nationalitätenprobleme als minderwertig zu betrachten.