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Neue jüdische Monatshefte · 1917-02-10 · Heft 9 (10.2.1917) · p. Seite 257

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Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1916-1917
Issue
Heft 9 (10.2.1917)
Article
Streiflichter über jüdische Religion und Wissenschaft
Date
1917-02-10
Page
Seite 257 (sequence 2)
Language
German
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257 Hören wir weiter. „Das große Ideal der politischen und rechtlichen Gleichberechtigung läßt sich nur in dem Tempo durchsetzen, als das Volksbewußtsein sich dem Standpunkt des Gesetzes angepaßt hat" (S. 426.) Flugs wird also das „Tempo" im „Volksbewußtsein" zur Norm für das Bewußtsein der Obrigkeit, und an die Stelle des Obrigkeitsstaates ist so unversehens der Volksstaat auf der Grundlage des Voiksbewußtseins getreten. Der „mißverständliche Gegensatz" hat sicli sonach sehr gegen die Absicht Schmollers zugunsten des Volksstaates aufgelöst. Indessen ist gegen diese Auflösung vielmehr der Obrigkeitsstaat als das richtige Prinzip aufrechtzuerhalten. Nicht das Volksbewußtsein darf die Obrigkeit hemmen und zügeln, sondern mit dem Geiste des Gesetzes hat die Obrigkeit das Volk zu erziehen und das Volksbewußtsein zu erleuchten. Schmoller würde nicht in diesen offenbaren Widerspruch verfallen sein, wenn er nicht den Begriff des Volkes für den Volksstaat durch •die Unterscheidung „einer Minorität der Rasse, des Glaubens usw." entstellt und verwirrt hätte. Und gegen diese Minorität erhebt er. die Verdächtigimg, daß sie sich „bei freier Zulassung rasch zur intoleranten Herrscherin des Staates bzw. der betreffenden Verwaltung, der einschlägigen Organe zu machen weiß", Und auf diese Vermutung hin — oder wäre sie etwa auch eine statistische Wahrheit? — wird der Obrigkeitsstaat um seine Autorität gebracht, die im letzten Grunde auf der Gewissenhaftigkeit seiner ausführenden Organe beruht. Wie stellt es denn aber mit den Beamten selbst, mit den Personen der Obrigkeit, welche, als weise Hüter der herrschenden Rasse, unter der Obhut des Tempos den Rechtsbruch zu vollführen haben? An sie denkt man gar nicht; ihre persönliche Verantwortlichkeit für ihren Eid auf die Verfassung wird gar nicht als eine sittliche Gefahr, sowohl des Obrigkeitsstaates, wie des Volkstaates in diesem, mithin als eine Gefahr für die nationale Sittlichkeit in Betracht gezogen. Doch ich will jetzt vornehmlich auf die Bemerkungen antworten, welche Schmoller mit Bezug auf die Universitäten gemacht hat. Die Verfassung sei nicht verletzt, „weil an den Universitäten noch nicht alle zahlreichen jüdischen Privatdozenten so rasch Professoren werden, als sie persönlich glauben, es nach ihrem Talent zu verdienen . . . Wie rasch haben die jüdischen Privatdozenten und Professoren zugenommen! Wie rasch haben die Juden es erreicht, daß an einzelnen Kliniken jahrelang nur jüdische Assistenten angestellt wurden, wie bewahrheitete sich in manchen Fakultäten die Prophezeiung, daß der erste jüdische Ordinarius in zehn Jahren fünf und mehr andere Juden nach sich ziehe! Die Benachteiligung der Juden im preußischen Staatsleben ist heute fast schon dem Verschwinden nahe und macht bereits dem Gegenteil da und dort Platz". Was nun diese Statistik, aus dem Handgelenk betrifft, so kann sie für einen Volkswirtschaftslehrer nicht anders denn als ein schlechthin unverzeihliches Verfahren bezeichnet werden. Denn sie widerspricht in jeder Hinsicht den offenkundigen Tatsachen und sie ist eine vollkommene Entstellung des schreienden Not-

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