Neue jüdische Monatshefte
- Journal
- Neue jüdische Monatshefte
- Volume
- 1916-1917
- Issue
- Heft 8 (25.1.1917)
- Article
- Soziologische Tagebuchblätter
- Date
- 1917-01-25
- Page
- Seite 232 (sequence 3)
- Language
- German
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232 ihrem eigenen Nationalstaat angegliedert werden müssen. Und wir wissen schließlich, daß nicht jedes nationale Splitterchen die für ein eigenes Staatswesen nun einmal unentbehrliche Größe und Wirtschaftskraft besitzt, Wer uns das heute noch ausführlich vorträgt, beleidigt uns, indem er offene Türen einrennt. Was aber keine Utopie und keine Unmöglichkeit ist, das ist die Autonomie der Nationen auf personaler statt auf territorialer Basis. Sie ist keine Unmöglichkeit, sondern erfolgreiche Wirklichkeit: im italienischen Malta, das zum englischen Staate gehört; in den Vereinigten Staaten von Amerika, in dem jedes Sprachtum seine eigene Presse, seine eigenen Schulen usw. hat, ohne daß der Staat sich einmischt und ohne daß er darunter leidet; in einigen Kronländern Österreichs sogar, wenn auch hier erst in den Anfängen, aber in Anfängen, die die Gewähr allmählicher Vollendung in sich tragen. Das muß man wissen, wenn man über Politik zu schreiben oder gar zu entscheiden hat. „Nationalität14, das heißt eine Gruppe, die durch die gleiche Sprache und die gleiche Kultur den Kitt erhalten hat, der eine Masse zur soziologischen „Gruppe" macht, die „consciousness of kind", wie Giddings es nennt. Und darum ist Nationalität eine Gruppe, die unter keinen Umständen durch objektive Kennzeichen, sondern nur durch den subjektiven Entschluß jedes einzelnen, rein personal also, konstruiert werden kann. Wer die Sprache spricht, wer sich zu dem Kulturkreise rechnet, der gehört der Nationalität an. Durch diesen Willen, kraft dieser subjektiven Überzeugung jedes einzelnen, besteht die Nationalität als Personalverband und kann bestehen auch über die Grenzen territorialer Verwaltungsbezirke, ja sogar über die Staatsgrenzenfort, ohne daß der Staat darunter Schaden leiden müßte. Auch die religiösen Gruppen bestehen ja als Personalverbände kraft freien Entschlusses jedes einzelnen, und auch sie reichen über manche politischen Grenzen hinaus, ohne daß der Staat darunter zugrunde ginge. .Je weniger er sich um die religiösen Korporationen kümmert, um so wohler befindet er sich dabei; je mehr er sie zu regulieren und zu beherrschen trachtet, um so mehr leidet er. Selbst ein Bismarck mußte im Kulturkampf unterliegen, und der Staatszwang auf die Religionsgemeinschaften hat im 17. Jahrhundert Europa gerade so verwüstet, wie es heute durch den Staatszwang auf die Sprach- und Kulturgemeinschaften verheert und entvölkert wird. Diese ungeheure Friktionsfläche muß die Zukunft aus dem Leben unseres Weltteiles entfernen oder er verfällt in Ohnmacht. Wir brauchen eine Autonomie der Nationalitäten, die ihnen, unbeschadet ihrer staatlichen Zugehörigkeit, ihre Autonomie in allen Dingen ihrer Sprache und Kultur ein für alleraal gewährleistet wie schon längst in allen Dingen ihrer Konfession auch dort, wo die Mehrheit einem anderen Bekenntnis angehört. Das sind zu feine und empfindliche Dinge, als daß der Staat mit seinen plumpen Händen hineingreifen dürfte. Er hat nur das Recht auf ein bestimmtes Mindestmaß von äußerlichem Handeln, aber nie und nimmermehr das Recht auf ein Atom des innerlichen Fühlens. Wann und wo er das versucht, verletzt er das erste aller Menschenrechte und