Neue jüdische Monatshefte
- Journal
- Neue jüdische Monatshefte
- Volume
- 1916-1917
- Issue
- Heft 6 (25.12.1916)
- Article
- Juden und Deutsche in der Bukowina
- Date
- 1916-12-25
- Page
- Seite 148 (sequence 6)
- Language
- German
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.145 nommen wurde — der erste Vizebtirgermeister von jenen Mitgliedern dieser Kurie zu wählen, die bei der Bürgermeisterwahl in der Minderheit geblieben sind* Auf diese Weise suchten Deutsche und Juden dennoch zu einer selbständigen Vertretung zu gelangen. Vorläufig einigte man sich auf dem parteimäßigen Kompromiß, daß abwechselnd ein Jude und ein Deutscher das Amt des Bürgermeisters führen sollte. Dieses Abkommen ehrlich eingehalten, dürfte die Deutschen vollauf befriedigen. Durch die Ausführungsbestimmungen der obigen Gemeindeordnung hat man also dem Verhältnis der Juden und Deutschen im gemeinsamen „deutschen" Kataster praktisch Rechnung getragen, ohne daß beide Nationalitäten als solche ausdrücklich genannt wurden. Wir sehen also, daß trotz des Widerstrebens der Regierung die reinliche Scheidung zwischen Juden und Deutschen in aller Freundschaft zum Wohle beider Völker unaufhaltsam vorwärtsschritt. Auch in der Schulfrage strebte man einer Klärung und Verständigung zu. Nach dem gegenwärtigen Stand der Gesetzgebung ist überall dort, wo in den letzten fünf Jahren durchschnittlich 40 Kinder gewohnt haben und noch wohnen, die eine mehr al3 vier Kilometer von ihrem Wohnort entfernte Schule besuchen müssen, eine Unterrichteanstalt, zu .errichten. Als Folge dieses Grundsatzes besitzen 40 Kinder einer bestimmten Nationalität, die im Umkreis von vier Kilometer keine eigenspraohige Schule finden, das Recht auf eine solche. In dem Augenblick jedoch, wo an einer in diesem Umkreis gelegenen, bisher anderssprachigen Schule diese Sprache als zweite oder dritte Unterrichtssprache eingeführt wird, und in dieser Schule Raum für jene Kinder geschaffen werden kann, entfällt die gesetzliche Voraussetzung für die Errichtung einer Minderheitsschule. Die Errichtung deutscher, rumänischer, ruthenischer, polnischer Volksschulen in der Bukowina ist demnach durch das Gesetz gewährleistet, nicht dagegen die jüdischer Volksschulen, weil es eine jüdische gesetzlich anerkannte Sprache nicht gibt Infolgedessen fehlen öffentliche jüdische Volksschulen, und die .Bevölkerung, die ihre Kinder nicht in die gemischten deutsch-jüdischen Anstalten schicken will, muß sich mit öffentlich anerkannten, aber aus Privatmitteln erhaltenen sogenannten Privatschulen ausgesprochen jüdischen oder deutschen Charakters behelfen. Der allgemeinen Forderung aller beteiligten Kreise wird die Regierung auf die Dauer kaum widerstehen können. Jedenfalls gehört die Regelung dieser Angelegenheit zu den Hauptstücken einer Neuordnung der Verhältnisse in der Bukowina, sobald dieses Land unter österreichischer Herrschaft wieder der Friedensarbeit zugeführt werden so IL — Der bekannte Soziologe Dr. Eugen Ehrlich, Professor an der Universität Czemowitz, hat nach einer überaus gründlichen und scharfsinnigen Erörterung der österreichischen Bauern- und Judenfrage*) *)" Prof. Dr. Ehrlich „Die Aufgaben der Sozialpolitik im österreichischen Osten« 4. Auflage. (Duncker & Humblot, München.) Vergl. die Besprechung dieses Buches im Heft % dieser Zeitschrift.