Neue jüdische Monatshefte
- Journal
- Neue jüdische Monatshefte
- Volume
- 1916-1917
- Issue
- Heft 6 (25.12.1916)
- Article
- Juden und Deutsche in der Bukowina
- Date
- 1916-12-25
- Page
- Seite 144 (sequence 2)
- Language
- German
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144 wie der Statthalter für Galizien. Die Verhältnisse waren freilich ungleich verwickelter, denn die Bevölkerung dieses Landes stellte sich national und konfessionell noch gemischter dar als die Galiziens. f Nach der Volkszählung von 1911 zählte die Bukowina ungefähr 360000 Ruthenen, 120 000 Juden, 70 000 Deutsche und 40 000 Polen, Armenier, Lipowaner (Kleinrusen) und Madjaren, die Stadt Czernowitz 24 000 Juden, 15 000 Ruthenen, 15 000 Rumänen, 14 000 Polen und tingefähr ebensoviele Deutsche. Durch das taktische Bündnis der Deutschen mit den Juden und den Charakter des Deutschen als Weltsprache erlangte dieses im öffentlichen Leben und Verkehr den Vorrang. Mit verschwindenden Ausnahmen in der akademisch gebildeten Oberschicht, die naturgemäß mit den anderen Intelligenzkreisen des Landes in engster Fühlung blieb, bewahrte der jüdische Volksstamm, der relativ stärkste in Czernowitz und drittstärkste in der Bukowina, nicht bloß die Religion, Sitten und Bräuche der Väter, sondern auch den Jargon in Wort und Schrift. Der Religion nach zerfallen die Bukowiner in Orientalisch-Orthodoxe, Römisch-Katholische, Griechisch-Katholische und Armenisch- Katholische (alle drei Bekenntnisse zum Unterschied vom orientalischen Anhänger des Papsttums), ferner in Protestanten, Lipowaner (eine kleinrussische Sekte) und Juden, die einzigen, bei denen Religion und Rasse zusammenfällt. Denn die übrigen Nationalitäten gehören den verschiedensten Bekenntnissen an. Den ersten Versuch, zunächst die Wähler nach nationalen Gesichtspunkten auseinanderzuhalten und so den Nationalitätenkampf im Angesicht der Wahlurne zu vermeiden, bildet die Bukowiner Landesordnung vom 26. Mai 1910. Danach besteht der Landtag aus 63 Mitgliedern. Diese sind: Der griechisch-orientalische Erzbischof und Metropolit der orthodoxen Kirche Österreichs in Czernowitz, der Rektor der Iniversität, 13 Abgeordnete des Großgrundbesitzes, 2 Abgeordnete der Handels- und Gewerbekammer, 28 Abgeordnete sämtlicher Gemeinden im Herzogtum Bukowina, von denen 10 auf die rumänische, 10 auf die ruthenische, 7 auf die deutsche (d. h. deutsche und jüdische) und 1 auf die polnische Bevölkerung entfallen, und schließlich aus 18 nach dem allgemeinen Wahlrecht gewählten Abgeordneten, je 6 rumänischen und ruthenischen, 5 deutschen (d. h. deutschen und jüdischen) und 1 polnischen. Innerhalb der nationalen Wahlkörper gibt es besondere Wahlbezirke. Eine Sonderstellung nehmen lediglich die privilegierten Vertreter der hohen Geistlichkeit und Wissenschaft, des Großgrundbesitzes, des Handels und Gewerbes ein. Für die Wahl der Abgeordneten aus der Wählerklasse des Großgrundbesitzes bildet das Herzogtum Bukowina einen Wahlbezirk. * Die Wähler desselben teilen sich in sechs Wahlkörper. Den ersten bilden die stimmberechtigten Mitglieder des Bukowiner griechisch^atholischen Konsistoriums und die Vorsteher der gleichfalls orthodoxen Klöster Dragomirov, Putna und Suczawitza, den zweiten die der rumänischen Nationalität angehörigen mit den höheren Weihen versehenen griechisch-orientalischen Kleriker der Erzdiözese Czernowitz, . den