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Neue jüdische Monatshefte · 1916-11-10 · Heft 3 (10.11.1916) · p. Seite 71

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Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1916-1917
Issue
Heft 3 (10.11.1916)
Article
Wege der Gemeindepolitik
Date
1916-11-10
Page
Seite 71 (sequence 5)
Language
German
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71 vertretenen Standpunkt im Prinzip angenommen, in dem er einer von Herrn Justizrat Friedmann-Glogau vorgeschlagenen Resolution zugestimmt hat, nach welcher Verbände von Gemeinden zur Erfüllung finanzwirtschaftlicher Aufgaben gebildet werden sollten. Darin spricht sich nicht nur positiv die Zusammenfassung zur wirtschaftlichen gegenseitigen Förderung und Unterstützung, aus,-sondern zugleich auch negativ die Ablehnung jeder Zusammenfassung zur gemeinschaftlichen Regelung der religiösen Angelegenheiten, die Ablehnung des sogenannten Synodalsystems. In religiöser Beziehung verträgt das Judentum in der Diaspora keine Subordination unter die Kommandogewalt eines Konsistoriums, eines Oberrates, einer Synode oder wie sonst die Körperschaften heißen mögen, die kraft der Gewalt eines staatlichen Vorgesetzten eine gewisse, ihnen gefallende Art der Religionsausübung vorschreiben, nach der sich die Untergebenen zu richten haben. Die Religionsausübung, Kultus und Ritus, Wahl der Religionsdiener, müssen frei bleiben und unbeeinflußt durch Befehle und auch nur Vorschläge und Wünsche einer oberen Stelle sich vollziehen, damit kein Gewissenszwang die nur in völliger Freiheit gedeihende Religiosität bedrohen, und unterdrücken kann. Darum also muß zwar eine Zusammenfassung der Gemeinden zu Verbänden, Provinzialverbänden, Landesverbänden, vielleicht sogar einem Reichsverbande, verlangt werden. Es muß aber an dem wichtigen Prinzip festgehalten werden, daß diese Verbände nicht nach Art der Synoden religiöse Vorgesetzte der Gemeinden werden. Nach jeder anderen Richtung als der religiösen dagegen sollen die Verbände die Möglichkeit freiester Entfaltung aller organisatorischen Kräfte erhalten. Sie brauchen sich durchaus nicht darauf zu beschränken, lediglich finanzwirtschaftliche Funktionen zu erfüllen. Weit über den Inhalt des Gemeindetagsbeschlusses von 1009 hinaus aber in seiner Zielrichtung können sie sozialpolitische, kulturelle und auch politische Vertretungskörper der Judenschaft werden. Dieser Aufbau muß, wenn das Gebäude Bestand haben soll, eine gleichartige, festgefügte Grundlage in den Gemeinden haben. Der jüdische Geist, der die größeren und großen Verbände zusammenhalten und beseelen soll, muß unten in den Gemeinden erweckt und gefördert werden. Dazu ist erforderlich, daß auch in den Gemeinden das Einende gepflegt, das Trennende ausgeschaltet wird. Obertragen wir doch unseren Gemeinden die bedeutsamen Aufgaben, die auch bei uns die wirtschaftlich bedrängte, sozial zurückgesetzte, politisch nicht vollberechtigte Judenheit zu erfüllen hat. Lassen wir unsere Gemeinden bei groß und klein, alt und jung an einer Kräftigung und Stärkung des Judentums, Vermehrung des jüdischen Wissens, Hebung des jüdischen Gemeinschaftsgefühls arbeiten. Verlassen wir uns nicht darauf, daß hier und da von privater Seite gelegentlich etwas geschieht. Will die Gemeinde das, was sie dem Gesetze nach ist, auch in der praktischen Wirklichkeit werden, nämlich die berufene Vertreterin der jüdischen Interessen, so muß sie sich die weitesten Grenzen für ihre Arbeit stecken; sie muß praktisches Judentum treiben, für die ihr anvertraute Judenheit sorgen. Die Gemeinde aber, die nach altem System nur mit Kultus

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