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Neue jüdische Monatshefte · 1916-11-10 · Heft 3 (10.11.1916) · p. Seite 70

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Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1916-1917
Issue
Heft 3 (10.11.1916)
Article
Wege der Gemeindepolitik
Date
1916-11-10
Page
Seite 70 (sequence 4)
Language
German
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70 eine umfangreiche Wirksamkeit entfaltet, sondern auch nach außen den Regierungen und Behörden gegenüber sich einen großen Einfluß gesichert hat; so hat die Einseitige Kultustätigkeit die Gemeinden inhaltsleer und einflußlos gemacht, Sind die Gründe erkannt, auf denen der Niedergang der Gemeinden beruht, so muß der Weg zur Besserung schnell gefunden werden. Soweit die Trennung der Judenschaft in Einzelgemeinden die Schuld an ihrer Handlungsunfähigkeit trägt, haben schon die Staaten, die doch an sich gerade durch die Spaltung die Judenschaft zur Untätigkeit verdammen wollten, das Heilmittel richtig erkannt und zu ihrem Nutzen angewandt. Der große Kurfürst hatte in seinem Aufnahmeedikt von 1671 einen Zusammenschluß der Juden nicht zugelassen, nicht einmal Gemeinden eingerichtet. Als seine Nachfolger aber Steuern und Abgaben von den Juden haben wollten, gingen sie sehr schnell dazu über, die Gesamtheit der Juden für die Summe aller ihnen auferlegten Abgaben solidarisch verantwortlich zu machen. So entstand in Brandenburg-Preußen zum ersten Male im staatlich-finanziellen Interesse eine staatlich organisierte Zusammenfassung der Juden. Die gleiche Entwicklung finden wir um die gleiche Zeit in viel umfassenderen Maße in Polen — hier allerdings auch zugleich als freiwillige, großzügige Organisation zur Erfüllung aller religiösen, politischen, kulturellen, nationalen Aufgaben der Judenheit — in der Vierländersynode. Hier hat das damals in der Blüte seiner Macht stehende Polen jene autonome jüdische Verwaltung zugelassen, weil durch sie der Staat die Möglichkeit erlangte, nicht nur die einzelnen Juden zur Zahlung seiner Abgaben heranzuziehen, sondern die ganze jüdische Gemeinschaft solidarisch für die Einhaltung aller finanziellen Verpflichtungen der Judenschaft verantwortlich zu machen, die unvermeidlichen Ausfälle auf einer Seite durch die Haftung der Gesamtheit auszugleichen. Was damals die Staaten erfanden, das können jetzt die Juden übernehmen. Es sind Aufgaben zu erfüllen, denen eine Einzelgemeinde finanziell nicht gewachsen sein kann, und die auch in ihrer Wirkung über die Grenzen einer Gemeinde hinausgehen müssen. An die Unterhaltung von Wohlfährtsanstalten aller Art, Krankenhäusern, Waisenhäusern, Fürsorgeerziehungsanstalten, an eine unbedingt notwendige Sozialpolitik im engsten Rahmen, Arbeitsnachweis, Regelung der Ruhegehälter, Witwenversorgung von Beamten, sei gedacht, wenn man nur die bescheidenen Verhältnisse von heute zugrunde legen will; an kulturelle Aufgaben, Erhaltung von mittleren und höheren Schulen, Kunstanstalten, an politische Verpflichtungen, wenn man die Aufgaben erweitern und auf die Höhe der modernen Notwendigkeit bringen will. Um das alles zu erreichen und um zugleich den gerechten Ausgleich zwischen den im Überfluß wirtschaftenden Großgemeinden und den leistungsschwachen Kleingemeinden herzustellen, sind in finanzieller Beziehung Verbände von Gemeinden erforderlich, denen die Ausführung dieser über die Einzelgemeinden hinausgehenden Aufgaben zufallen muß. Der Gemeindetag des D. J. G. B. vom Jahre 1909, der zur Beratung des Entwurfes eines Organisationsgesetzes zusammengetreten war, hat den hier

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