Neue jüdische Monatshefte
- Journal
- Neue jüdische Monatshefte
- Volume
- 1916-1917
- Issue
- Heft 3 (10.11.1916)
- Article
- Wege der Gemeindepolitik
- Date
- 1916-11-10
- Page
- Seite 69 (sequence 3)
- Language
- German
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69 Verwaltung, die Gemeinden, in ihrer Bedeutung immer mehr zusammenschrumpften, während anderseits der Kreis der jüdischen Aufgaben wuchs? Wie kam es, daß die Gemeinden nicht selbst nach der notwendig gewordenen jüdischen Arbeit griffen, sondern sie neu zu bildenden Körperschaften überließen,, wiewohl doch sehr häufig die gleichen Männer, die in den Gemeinden das Heft in der Hand hielten, sich an die Spitze der neuen Verbände stellten? Mir scheinen zwei Gründe hierfür gegeben zu sein. Der eine liegt in der äußeren Verfassung der Gemeinden, die eben nur lokale Organisationen sind und deshalb für die allgemeinen Aufgaben der Judenheit schwer als leitende Stellen in Betracht kommen. Der zweite Grund ist ein innerer, er verrät deutlich die Wunden, die die Emanzipation dem Judentum geschlagen hat. Er liegt in der Auffassung der Gemeinden lediglich als religiöser Verwaltungsbehörden für Kultus und Ritus. Die gegenwärtig zur sozialen, wirtschaftlichen, politischen Förderung und Kräftigung des Judentums notwendigen Maßnahmen müssen von starker Hand getroffen werden und von einem unabhängigen einheitlichen Willen ausgehen. Organisationen aber wie unsere Gemeinden es noch heute — trotz einiger unverkennbarer Ansätze zur Besserung — sind, die den Kern ihrer Tätigkeit auf dem Gebiete des Kultus und Ritus suchen, können im Inneren keinen einheitlichen Wrillen haben und deshalb nach außen keine starke Hand zeigen. Denn ohne die Einheit der jüdischen Religion gefährden zu wollen und zu gefährden, kann man wohl den einen Satz als sicher aufstellen, daß Kultus und Ritus in der Religionsausübung nicht mehr einen sondern trennen. Im Gemeindcleben stellen sieh in erbitterten und verbitternden Kämpfen Konservative und Liberale, Orthodoxe und Reformer gegenüber; von diesen Gegensätzen wird die Gemeindestube beherrscht und damit wird ihre Tätigkeit ausgefüllt. Für absehbare Zeit ist an eine Beseitigung oder Abschwächung dieser Gegensätze nicht zu denken. Die großen Gemeinden mußten deshalb dazu übergehen einen doppelten Kultus einzuführen, um jeden nach seiner Fasson selig werden zu lassen. Deutlicher kann die innere Zerrissenheit des religiösen Judentums nicht dokumentiert werden. Der einzige Akt der preußischen Gesetzgebung auf jüdischem Gebiete nach dem Gesetze von 1847 bewegt sich nach derselben Richtung; durch Gesetz vom 28. Juli 1876 ist jedem Juden „wegen religiöser Bedenken" der Austritt aus der Synagogengemeinde und den Ausgetretenen die Bildung einer neuen Synagogengemeinde gestattet. Hierin liegt auch die staatliche Anerkennung dafür, daß einheitliche Gemeinden auf religiöser Grundlage nicht oder wenigstens nicht immer möglich sind. Die Gemeinden, die ihre ganze Verwaltung nach Form und Inhalt auf die Regelung der Religionsausübung gestützt haben, sind somit auf ein Gebiet geraten, in dem eine einheitliche, alle Mitglieder befriedigende und fördernde, dem gesamten Judentum heilsame Tätigkeit nicht entfaltet werden kann. Die wahrhaften religiösen Interessen vertrauen ihnen im allgemeinen beide Richtungen nicht an. Die gesetzestreuen Juden insbesondere haben unabhängig von den Gemeinden und oft gegen sie eine starke und straffe Organisation, die nicht nur nach innen