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Neue jüdische Monatshefte · 1916-11-10 · Heft 3 (10.11.1916) · p. Seite 68

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Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1916-1917
Issue
Heft 3 (10.11.1916)
Article
Wege der Gemeindepolitik
Date
1916-11-10
Page
Seite 68 (sequence 2)
Language
German
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68 nisses44; die Juden gaben sich damit zufrieden. So entstanden in Preußen ebenso wie in anderen Ländern mit ähnlicher Emanzipation die heute als „WestjudenM bezeichneten, entnationalisierten Juden mit einem nur zum Glaubensbekenntnis verblaßten Judentum. Im Gegensatz dazu bewahrten die nicht mit der gleichen oder einer ähnlichen Emanzipation beglückten Juden im Osten ihr volles Judentum, blieben nicht nur treue Söhne der Religion der Väter, sondern brauchten auch ihre Nationalität nicht zu verändern. Nur in einer Beziehung haben auch die AVestjuden noch die Kraft bewahrt, ihre Mitglieder zu Verbänden zu organisieren, sie, wenn auch nur örtlich zusammenzufassen und so Reste und Bruchteile des alten Judentums zu erhalten: in den Gemeinden. Aber auch hier, welcher Unterschied zwischen Ost und West! Im Osten sind die Gemeinden Zellen eines lebendigen Volksorganismus geblieben, im Westen haben äußere und innere Einflüsse zusammengewirkt — und erst die jüngste Zeit hat hierin eine Besserung gebracht —, um lediglich die Kultusfunktion in die Erscheinung treten zu lassen. Das Gesetz vom 23. Juli 1847, das für die alten preußischen Provinzen die Grundlage der Gemeindeverfassung bildet, ist zwar von dem Geiste der Auflösung des Judentum« in religiöse Einzelgemeinden beseelt. Eine gesetzliche Vorschrift jedoch, die den Gemeinden die Beschränkung auf Kultusaufgaben zur Pflicht machte, enthält es immerhin nicht. Es sind den Synagogengemeinden Grenzen für ihre Zuständigkeit und Wirksamkeit nicht gesetzt. Die besondere Regelung des Kultuswesens beweist vielmehr, daß nebenher an die Erfüllung anderer Aufgaben gedacht war. So ist denn im Gesetz auch von Armen- und Krankenpflege und vom — nicht nur religiösen sondern allgemeinen — Unterrichtswesen die Rede. Wenn trotz dieser gesetzlichen Möglichkeit die Tätigkeit der Gemeinden nicht einen weiteren Umfang angenommen hat, sich nicht auf wirtschaftliche, soziale, kulturelle, politische Aufgaben erstreckt hat, so lag es noch weniger daran, daß die Notwendigkeit einer solchen Tätigkeit nicht vorgelegen hätte. Die Epoche, in der unter den deutschen Juden jede jüdische Organisierung neben der Kultusgemeinde und über sie hinaus verpönt war, ist längst vorüber. Schon längst ist der Geist der Zusammengehörigkeit, den die Emanzipationszeit nur niederzudrücken aber nicht zu ertöten vermocht hat, wieder erwacht. Die Juden aucli im Westen haben sich allein für sich und unter sich wieder zusammengefunden, um nicht nur in lokalen Vereinen, die von den Gemeinden unabhängig sind, sondern auch in großen Verbänden ihre besondere Wohlfahrtspflege und soziale Fürsorge zu treiben, ihre politischen Rechte zu vertreten. Blühende Organisationen mit fruchtbarer Tätigkeit sind entstanden und nehmen an Ansehen und Bedeutung, an Einfluß und Macht von Jahr zu Jahr zu. Allein sie sind private Bildungen, geboren aus dem Bedürfnis der Zeit, die sich selbst ihre Verfassung gegeben und Verwaltung eingesetzt haben, die frei und unabhängig Ziel und Richtung ihrer Wirksamkeit bestimmen. Da drängt sich die Frage auf: Wie konnte es geschehen, daß die gesetzlich eingerichteten und staatlich anerkannten Organe der jüdischen

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