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Neue jüdische Monatshefte · 1916-10-25 · Heft 2 (25.10.1916) · p. Seite 39

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Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1916-1917
Issue
Heft 2 (25.10.1916)
Article
Zur Nationalitätenfrage in Polen
Date
1916-10-25
Page
Seite 39 (sequence 6)
Language
German
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39 Jedenfalls wird man von vornherein Post und Telegraphie, Eisenbahnen und Wasserstraßen — nicht aber die Regulierung der nicht schiijbaren Flußläufe— dem Gesamtstaat vorbehalten müssen. Daß derselbe für die Fragen der Landesverteidigung und des Rechts zuständig, sein muß, ist ebenso selbstverständlich, wie daß das Zollwesen, die indirekten Steuern, das Bergwesen und die Gewerbewie die soziale Gesetzgebung in seinen Händen liegen muß. Man wird also mit der Zentralisierung' weitergehen können und müssen, als das Deutsche Reich gegangen ist. Es ist dies auch um so leichter, als man hier nicht so auf geschichtlich gewordene Verhältnisse Rücksicht zu nehmen braucht, wie das in Deutschland bei der Reichsgründung notwendig war. Man wird auch dem Gesamtstaat einen gewissen Einfluß auf das Schulwesen, auch auf das Verhältnis zwischen Staat und Kirche, schließlich auch auf das Medizinal- und Veterinärwesen zugestehen müssen, die eine einheitliche Handhabung erfordern. Der einzelstaatlichen Verwaltung und Gesetzgebung würde daher im wesentlichen die Ordnung des Gemeüidewesens, die Verwaltung der Wege, Brücken und nicht schiffbaren Flußläufe, die Armenpflege und öffentliche Krankenpflege — in eingeschränktem Maße: Land- und Forstwirtschaft sowie Domänen — unterstehen, wobei sich die Zentrale wieder gewisse gesetzgeberische und Aufsichtsrechte vorbehalten müßte, wie bezüglich des Veterinärwesens und der Fideikommisse. Es dürfte sich schließlich auch empfehlen die direkten Steuern (Einkommen- und Vermögenssteuer) sowie Stempelsteuern einheitlich für das Reich zu regeln, so daß die Landes- und Gemeindeverwaltungen und die Nationsgemeinschaften nur Zuschläge zu ihnen erheben können. Grund- und Gewerbesteuern könnten den ersteren beiden dagegen ganz überlassen werden. Kann man also in der Zentralisierung ziemlich weitgeheh, so empfiehlt es sich doch, der Selbstverwaltung der einzelnen Länder oder Provinzen wie der Gemeinden genügende Aufgaben zu überweisen, um das Interesse des Volkes daran lebhaft zu gestalten und es an der Arbeit darin für die größeren Staatsaufgaben zu erziehen. Der Freiherr von Stein erachtete es als den größten Fehler, daß man 1815 das mit Rußland durch Personalunion vereinigte Kongreßpolen mit einer Konstitution beglückte, ohne vorher oder wenigstens gleichzeitig den soliden Unterbau einer städtischen und ländlichen Selbstverwaltung zu schaffen. Die Länder bzw. Provinzen würden eigene Landes Vertretungen (oder Provinziallandtage) haben, in den besonderen Landessprachen verhandeln und ihre Angelegenheiten in diesen verwalten. Im Verkehr mit den Reichsbehörden müßten sie sich der Reichssprache bedienen. Landessprache würde die Sprache der Mehrheit in dem betreffenden Lande sein, doch müßte vorgesehen sein, daß sämtliche Behörden mit dem Publikum in all den

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