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Der Morgen · 1938-10-01 · Heft 7 (Oktober 1938) · p. 293

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Journal
Der Morgen
Volume
14 (1938)
Issue
Heft 7 (Oktober 1938)
Article
Zu Martin Bubers Lehre von der Verantwortung
Date
1938-10-01
Page
293 (sequence 2)
Language
German
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Zu Martin Bubers Lehre von der Verantwortung des Außermenschlichen, Gottes. Sein Leben ist Zwiesprache mit Gott, Anruf und Antwort. Dabei ist das ganze wirkliche Leben, jeder Tag und jede Stunde gemeint und nicht etwa ein Einsamkeitsbezirk religiös-philosophischer Beschaulichkeit. Wie aber nun der Einzelne seine Verantwortung vor Gott zu betätigen hat, dafür werden keine inhaltlichen Vorschriften gegeben. Jede Situation tritt dem Einzelnen neu und unvorhersehbar gegenüber und fordert eine auf sie und nur auf sie bezogene Antwort aus dem Gewissen vor Gott. Somit wird hier der Einzelne mit der Gemeinschaft verbunden, darin aber als individuelles Wesen nicht ausgelöscht, sondern hat sich gerade in der Gemeinschaft als Einzelnen, als vor Gott Verantwortlichen zu bewähren. Diese synthetische Lehre ist weithin aufrichtend und wegweisend für junge jüdische Menschen geworden, die vor dem Strudel des Kollektivismus ihr Einzelmenschentum retten wollen, zugleich aber sich leidenschaftlich zu Volk und Gemeinschaft bekennen. Wir sehen in millionenfältiger Wirrnis die Welt mit Inhalten und Bewegungen dicht gefüllt. Ist es nun, frage ich, in solcher Welt möglich, Menschen zu einer höheren, göttlichen Verantwortung zu fuhren, ohne daß sie inhaltlich bestimmte Normen mitbekommen? In Ihrer Lehre wird die Aufstellung solcher Normen abgelehnt. Sie verwerfen ein Regelbuch, aus dem der Mensch ein für allemal die Art seines Verhaltens ablesen könne, und fordern die nicht an bestimmte Normen gebundene, sondern die freie, auf die konkrete Situation bezogene Entscheidung aus der Gewissensverantwortung vor Gott. In den Ordnungen des gesellschaftlichen Lebens herrschen also Normen, deren Befolgung durch die innere Bindung der Menschen an die Wertsetzungen der Gemeinschaft gerechtfertigt ist. Wenn man nun für den Menschen einen gegebenenfalls über diesen Ordnungen stehenden höheren, göttlichen Verantwortungsbereich begründen will, so fragt es sich, ob nicht aus dessen ganz anderem Wertgehalt auch bestimmte Normen sich ergeben, an die der Mensch gebunden ist, sofern er überhaupt sich in diese höhere Verantwortung einbezogen weiß. Der Wertgehalt dieses Bereichs ist die Gottgeschaffenheit und Gottebenbildlichkeit aller Menschen. Wird nun der Mensch nicht erst durch die. Bindung an diesen Wertgehalt und die aus ihm fließenden Normen, die man gemeinhin sittliche nennt, wahrhaft zum Einzelnen, d.h. zu einem von den gesellschaftlichen Ordnungen auch unabhängig bestehenden und über sie hinweg den anderen Menschen verbundenen Wesen? Ist nicht erst aus einer solchen, durch einen höheren Inhalt bestimmten Verantwortung eine begründete Stellung des Einzelmenschen eine echte, ebenbürtige Partnerschaft zwischen den 293

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