Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 13 (1937-1938)
- Issue
- Heft 5 (August 1937)
- Article
- Minoritätenproblem und Teilungsplan
- Date
- 1937-08-01
- Page
- 189 (sequence 5)
- Language
- German
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Minoritätenproblem und Teilungsplan meinung wird ein bedeutsamer Faktor im politischen Kalkül des neuen Staates sein — minoritätenfeindliche Politik zu treiben, so ist doch folgendes zu berücksichtigen: in dem Teil Palästinas, der zu dem arabischen Staat gehören soll, siedeln, wie auch in den anderen arabischen Staaten, jüdische Minderheiten. Sobald nun der jüdische Staat eine antiarabische Minoritätenpolitik betriebe, würden die arabischen Staaten — mindestens der neu gebildete — mit Vergeltungsmaßnahmen gegenüber den jüdischen Minderheiten antworten, was wiederum verstärkte außenpolitische Spannungen zur Folge hätte. III. Die Idee eines palästinensischen Minderheitenschutzes, der selbstverständlich auch den jüdischen Minderheiten in dem arabischen Staat zugute kommen müßte, wird also nicht so sehr durch die Präzedenzfälle wie durch die besonderen Umstände des künftigen Staates nahegerückt. Ein palästinensischer Minderheitenschutz sollte sich deshalb nicht zu eng an die minoritätenrechtlichen Vorbilder anlehnen, sondern eine Regelung sui generis treffen, die der Eigenart der Verhältnisse angepaßt ist. Aber selbst wenn eine derartige Regelung zustande käme, erscheint ihr nationalpolitischer Wert mindestens problematisch. Theoretisch sind zwar minderheitenrechtliche Normen dazu bestimmt, eine nationale Befriedung herbeizuführen. Sind doch nach den Resolutionen des Völkerbundes nicht nur die Staaten zu einer bestimmten Behandlung der Minderheiten, sondern auch die Minderheitsangehörigen zur loyalen Einordnung in den Heimatstaat verpflichtet. Allein praktisch sehen die Dinge häufig anders aus. Jedenfalls sind sich fast alle Beurteiler des Minderheitenrechts darüber einig, daß in Europa das System der Minoritätenabkommen einen recht geringen Beitrag zur Befriedung des Kontinents geliefert und den zum Weltkrieg führenden, Explosivstoff des Nationalitätenkampfes nicht beseitigt hat. Gilt dies schon für Verhältnisse, in denen sich wenigstens ein Teil der Völker territorial befriedigt fühlt, so ist die Gefahr um so größer, wenn alle in Frage kommenden Partner sich als zurückgesetzt betrachten. Das ist in Palästina der Fall. Schon durch die bisherigen Ereignisse sind die beiden Parteien mit Affekten hinreichend geladen. Durch die Staatsgründung dürften die daraus resultierenden Spannungen zunächst verstärkt werden. Wenn nun außerdem eine dauernde gegenseitige Belastung mit Minderheiten hinzukäme — eine Belastung, die für sich allein schon geeignet wäre, stärkste Reibungen auszulösen — so könnte daraus unter Umständen ein kaum erträglicher Zustand entstehen. 189