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Der Morgen · 1937-08-01 · Heft 5 (August 1937) · p. 188

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Journal
Der Morgen
Volume
13 (1937-1938)
Issue
Heft 5 (August 1937)
Article
Minoritätenproblem und Teilungsplan
Date
1937-08-01
Page
188 (sequence 4)
Language
German
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Kurt Stillschweig geeignet sein, die Entstehung des Staatsvolks zu hindern, konkreter gesprochen: würde ein Minderheitenschutz zugunsten der Araber eine Einwanderungsgefährdung zu Lasten der Juden darstellen, so wäre dem Judenstaat im Vergleich zu den Präzedenzfällen ein Plus an völkerrechtlichen Lasten zugemutet. Abgesehen hiervon besteht ein Unterschied zwischen der minorftätspolitischen Lage des Judenstaates und den Vorbildern der Vergangenheit auch darin, daß in den Präzedenzfällen der Wille der einzelnen Nationen zu den Staatsgründungen geführt hat, während in Palästina die Staatsbildung — jedenfalls so, wie der Peel-Bericht sie vorsieht — von außen, also unabhängig vom Willen der Juden, ja vielleicht gegen ihn vollzogen werden soll. Im Gegensatz zu den Vorbildern könnte also ein Minderheitenschutz in Palästina nicht als Surrogat des Selbstbestimmungsgrundsatzes betrachtet werden, da der Grundsatz selbst außer acht gelassen werden soll. Ob ferner die Prinzipien, deren Beachtung 1878 oder 1919 jedem entstehenden Staat auferlegt wurde, heute noch „ä la base de Porganisatiön sociale" sind, ist mindestens fraglich. Denn es ist zu berücksichtigen, daß die minoritätenrechtlichen Normen der Vergangenheit — ganz zu schweigen davon, daß man sie häufig nicht in die Praxis umgesetzt hat — in liberalem Gedankengut wurzeln, dessen Geltung in vielen Teilen der Welt nicht mehr anerkannt wird. Schließlich sei angedeutet, daß die gesamte Entwicklung des Minderheitenrechts der Nachkriegszeit starke Mängel des geltenden Systems erwiesen hat. Wieweit sich hieraus für eine künftige Regelung Lehren ziehen lassen, kann im Rahmen des vorliegenden Aufsatzes nicht ausgeführt werden. II. Können die Präzedentien im Falle des Judenstaates also nur mit Vorbehalt herangezogen werden, so sind andererseits die Gründe zu beachten, die, unabhängig von geschichtlichen Vorbildern, aus der besonderen Situation heraus für den Minderheitenschutz sprechen. An erster Stelle ist hier die Lage der jüdischen Diaspora zu nennen. Die Juden, das klassische Minderheitsvolk, haben im Laufe einer zweitausendjährigen Galutgeschichte gelernt, was Minoritätenschicksal bedeutet. Sollen sie nun die als passiv Beteiligte erfahrenen Leiden andern zufügen? Ein unvorstellbarer Gedanke. Aber selbst wenn man unterstellt, daß eine künftige jüdische Nationalitätenpolitik bereit wäre, sich hierüber hinwegzusetzen und unbekümmert um die Meinung der Welt — und die Welt- 188

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