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Der Morgen · 1937-05-01 · Heft 2 (Mai 1937) · p. 64

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Journal
Der Morgen
Volume
13 (1937-1938)
Issue
Heft 2 (Mai 1937)
Article
Entwicklungslinien des Nationalismus
Date
1937-05-01
Page
64 (sequence 6)
Language
German
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Kurt Stillschweig hunderts bis zum Beginn des Weltkrieges, namentlich in Österreich, durch eine Reihe nationaler Antagonismen ausgefüllt, die schließlich die völlige oder teilweise Auflösung der drei Staaten zur Folge haben sollten. Der Weltkrieg wurde unter Betonung des Nationalitätenprinzips geführt. Beide kämpfenden Gruppen, Zentralmächte und Alliierte, bekannten sich wiederholt zum Gedanken der nationalen Selbstbestimmung. Beispielsweise haben Deutschland und Österreich-Ungarn im Vertrag von Brest-Litowsk die Selbstbestimmung der Bevölkerung in den damals abgetretenen Gebieten gewährleistet. Entsprechend haben die Alliierten, vor allem Wilson, wiederholt und feierlich den „Schutz der kleinen Nationen" als oberstes Kriegsziel proklamiert. Man sollte meinen, daß eine derart weitgehende Betonung des Volksbegriffs bei Kriegsende zu einer grundlegenden Umgestaltung des Völkerrechts im Sinne Mancinis hätte führen müssen. Denn wenn man das Interesse der Nationen als oberste Norm des politischen Handelns proklamierte, lag es nahe, statt der Staaten, oder wenigstens neben ihnen, auch die Nationen zu Trägern völkerrechtlicher Befugnisse auszugestalten. Allein das Völkerrecht ist diesen entscheidenden Schritt nicht gegangen. Auch nach dem Kriege hat die Nationsidee die völkerrechtliche Vorherrschaft des Staatsgedankens nicht zurückdrängen können. Allerdings finden sich bei Kriegsende vereinzelte Ansätze nach dieser Richtung. So wurde das tschechoslowakische „Volk" von den Westmächten schon vor Konstituierung des tschechischen Staates als „alliierte Nation" anerkannt — der erste Fall in der Geschichte des Völkerrechts, in dem nicht einem Staat, sondern einer in dem Staat siedelnden Volksgruppe zwischenstaatliche Befugnisse zugesprochen wurden. Ähnlich lag es in der Balfour-Deklaration, die für das durch keinen Staat repräsentierte „jüdische Volk" eine nationale Heimstätte vorsah. 1919 ging die litauische Friedensdelegation sogar noch weiter. Sie richtete an die Vertretung der ostjüdischen Volksgruppen ein Schreiben, worin zugunsten der Juden gewisse Zusicherungen gegeben waren. Hier erscheinen die Wortführer der Ostjuden geradezu als diplomatische Vertretung einer Volksgruppe. War es bei diesen Strömungen verwunderlich, wenn die Zionisten 1919 die Anerkennung „der jüdischen Nation als Mitglied des Völkerbundes" forderten? Es kam jedoch anders. Bei der Umgestaltung der Staatenkarte wurde das Nationalitätenprinzip von den Westmächten in den Hintergrund gedrängt, ja eine Reihe territorialer Neugruppierungen ist sogar gegen den Grundsatz der Selbstbestimmung vorgenommen worden. „Es unterliegt meiner Meinung nach gar 64

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