Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 12 (1936-1937)
- Issue
- Heft 10 (Januar 1937)
- Article
- Ländlicher Notstand
- Date
- 1937-01-01
- Page
- 448 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Erich Rosenthal im Durchschnitt mit 61/2% verzinsen müssen, zur Quelle ihrer Armut und ihrer Bedrängnis geworden. Acht Antragsteller sind mit Zinsen rückständig. Bei vier an sich schon überlasteten Häusern sind die rückständigen Zinsen zu verhältnismäßig hohen Summen aufgelaufen. Bei einzelnen stellten sich noch Steuer-, Lebensmittel- oder Warenschulden heraus. Es hat sich immer wieder gezeigt, daß die Antragsteller, die weder Rente noch festen Arbeitslohn erhalten, sich über ihre Einkommensverhältnisse selbst nicht im klaren sind. Als wir die regelmäßige Antwort „Wir verdienen gar nichts" mit der Begründung, daß sie ja bisher auch ohne Unterstützung gelebt hätten, zurückwiesen, nannten sie mitunter zu hohe Zahlen, die augenscheinlich ohne tendenziöse Absicht vom Vater oder der Frau korrigiert wurden. Da es nicht möglich ist, die Angaben der selbständigen Gewerbetreibenden nachzuprüfen, sind die jetzt zu nennenden Zahlen nicht besonders wertvoll. Mindestens aber vermitteln sie eine Anschauung über die Dimensionen, in denen sich das Leben bewegt. In der Stadt beträgt das Einkommen der drei Nur-Rentenempfänger durchschnittlich 46 RM., derer, die neben einer Rente noch Einnahmen haben, 53 RM., und derer, die nur aus Handel oder Handarbeit ihr Einkommen beziehen, 74 RM. Zieht man bei den fünf zur Miete wohnenden Haushaltungen die Miete ab, so bleibt ein Durchschnitt von 43 RM. Von den 23 Antragstellern des Kreises wohnen vierzehn im eigenen Haus, vier haben einen Einsitz oder freie Wohnung, fünf zahlen Miete. Das durchschnittliche Einkommen beträgt bei den einundzwanzig Antragstellern 48 RM. pro Monat, das Einkommen der vierzehn Hausbesitzer beträgt durchschnittlich 46 RM., das der fünf Mieter durchschnittlich 63 RM. Zieht man die Miete ab, so bleibt ihnen durchschnittlich nur noch 40 RM. pro Monat. Das Einkommen der Nur-Rentenempfänger beträgt 29 RM., das der drei Haushaltungen, die außer dem Ertrag aus Handel und Gewerbe noch eine Rente beziehen, 65 RM. Das Einkommen derer, die nur von Handel und Gewerbe leben, beträgt 54 RM. Ob diejenigen, die neben dem Bezug einer Rente noch Handel treiben, besser gestellt sind als die letzte Gruppe, oder ob die Nur-Selbständi^en die wirkliche Höhe des Einkommens verschwiegen haben — zwei haben nur 15 und 20 RM. angegeben —, läßt sich mit Sicherheit nicht sagen. Sachverständige Gewährsleute haben in einzelnen Fällen die Höhe des angegebenen Einkommens als glaubhaft bezeichnet. Aber die Frage nach der Verläßlichkeit der Angaben ist nebensächlich vor der Grundfrage: wie und wovon leben denn eigentlich diese Menschen? Um dies eindeutig feststellen zu können, müßte man sehr lange unter ihnen leben. Aber der Versuch einer Antwort muß doch einmal gewagt werden. 448