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Der Morgen · 1937-01-01 · Heft 10 (Januar 1937) · p. 444

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Journal
Der Morgen
Volume
12 (1936-1937)
Issue
Heft 10 (Januar 1937)
Article
Staatsrechtliche Wandlungen
Date
1937-01-01
Page
444 (sequence 4)
Language
German
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Kurt Stillschweig bestehen, daß man ihnen in den neu gebildeten oder territorial erweiterten osteuropäischen Staaten durch besondere völkerrechtliche Abmachungen zweierlei garantierte: Gleichberechtigung und die Befugnis, ein nationales Eigenleben als „Minderheit" inmitten der Mehrheitsnationen zu führen. Eine derartige Regelung entsprach, wie Clemenceau hervorhob, einer „tradition etablie", einem „festen Brauch". Denn es sei, so führte der französische Ministerpräsident aus, bei staatlichen Neugründungen oder territorialen Erweiterungen durchaus üblich, daß die neuen oder gebietsmäßig vergrößerten Staaten Verpflichtungen hinsichtlich ihrer Minderheiten übernähmen. Völkerrechtlich betrachtet ist das zutreffend; es handelt sich in der Tat um kein Novum. Unter innerjüdischem Aspekt aber hat sich eine grundlegende Wandlung der Rechtsideen vollzogen: während das Staatsrecht des 19. Jahrhunderts den Westjuden als Individuen die Gleichberechtigung nur um den Preis der jüdischen Entnationalisierung zugebilligt hatte, verzichtete nun das Völkerrecht des 20. Jahrhunderts dem Ostjudentum gegenüber auf nationale Selbstaufgabe; es emanzipierte die Ostjuden also nicht nur als Individuen, sondern auch als eigen-nationale Gruppe. Diese Rechtsidee, die natürlich entsprechend für alle nationalen Gruppen in den drei ehemaligen Monarchien gelten sollte, vermochte und vermag sich jedoch nur schwer durchzusetzen. Schon als man auf der Friedenskonferenz daran ging, den Minderheitenschutz in Verträgen zwischen den Alliierten und den osteuropäischen Staaten niederzulegen, setzten die Widerstände ein. Die osteuropäischen Staaten, die dank der Wilsonschen These selber eben erst Unabhängigkeit oder territoriale Erweiterungen erhalten hatten, weigerten sich hartnäckig, das Surrogat der Selbstbestimmung ihren Minderheiten zuzubilligen. Sie traten dem geplanten Vertragswerk und damit dem Schutz aller — nicht nur der jüdischen — Minoritäten mit Argumenten entgegen, die teilweise direkt aus dem Arsenal der Emanzipationsideologie entlehnt sind. Namentlich die schon aus dem 19. Jahrhundert bekannte Furcht vor der Bildung einer „Nation in der Nation" tauchte erneut auf. 1919 ist es den osteuropäischen Regierungsvertretern allerdings nicht gelungen, den Abschluß der Minoritätenverträge zu verhindern. Aber bereits wenige Jahre später machte sich der Völkerbundsvertreter Brasiliens, Mello Franco, zum Anwalt der in Osteuropa herrschenden Regierungsauffassungen. In einer mehr berüchtigt als berühmt gewordenen Rede erklärte Franco 1925 vor dem Völkerbundsrat: die Minderheitenabkommen hätten keineswegs den Sinn, den fremdnationalen Gruppen der vertrag- 444

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