Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 12 (1936-1937)
- Issue
- Heft 4 (Juli 1936)
- Article
- Das Gesicht des religiösen Liberalismus in Palästina
- Date
- 1936-07-01
- Page
- 158 (sequence 2)
- Language
- German
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Max Dienemann In Erfüllung dieser und ähnlicher Aufgaben galt es gewisse Einzelheiten zu regeln, z.B. dem Gottesdienst eine bestimmte Ästhetik und Würde zurückzugewinnen, die er unter den Einflüssen des Ghetto verloren hatte, ihm durch die Verbindung mit der Landessprache die Verständlichkeit und damit die Seelenhaftigkeit zu retten. Zu alledem mußte ein Neues geschaffen werden, nämlich eine neue Form der religiösen Unterweisung, nachdem die alte Form durch die Eingliederung in neue Lebensverhältnisse und durch die Einfügung in die westeuropäische Erziehungsform zerbrochen war. Es ist hier nicht zu schildern, welche Fehler bei dieser Entwicklung begangen wurden, und inwieweit ein neues Denken über Recht und Grenze des Individuums die gesamte seelische Grundlage verändert hat. Was ist nun von all diesen Aufgaben in dem heutigen Palästina geblieben, was tritt zu ihnen hinzu, und inwieweit erfahren sie eine Richtungsänderung? Man kann die Aufgabe zunächst dahin zusammenfassen: religiöser Aufbau in undogmatischer Form. Das heißt, daß man d i e Bindung, die in der Auffassung der Orthodoxie vom Wesen der religiösen Forderung gegeben ist, ablehnt. Vom alten Liberalismus bleibt also die Stellungnahme gegen Bindung. Nur daß es nicht mehr wie einst ein Kampf gegen eine Fülle von drückenden und unverständlichen Formen ist, sondern ein Kampf nur gegen den Herrschaftsanspruch der Orthodoxie in der gedanklichen Begründung religiösen Lebens, in der Gesamtauffassung vom Judentum und in den daraus sich ergebenden Forderungen. Während aber ein solcher Kampf einstmals gelähmt war durch die Tatsache, daß nur zu leicht alle Bindungen jüdischer Art abgeschüttelt wurden, die Idee der Bindung überhaupt abgelehnt wurde, kann hier der Kampf unbeschwerter, sorgloser geführt werden, weil es der Bindungen jüdischer Art genug gibt, weil die Befürchtung, es könnte zu einem Verlust der jüdischen Substanz kommen, wegfällt. Gerade weil das jüdische Gesetz nicht nur Religionsgesetz, sondern zugleich auch, wie z.B. in familienrechtlicher Beziehung, Gesetz der Gesellschaftsordnung ist, kann man einen Kampf gegen Bindungen, die unmöglich werden, mit gutem, mit bestem Gewissen führen, weil ein Erfolg nicht zu einer glatten Aufhebung des Gesetzes führ!:, sondern zu seiner Änderung, seiner Fortentwicklung. Es wird so eine Ordnung durch die andere ersetzt, aber die Ordnung, die Regel, die Bindung bleibt. Und daß man ändern kann und will, das ist eben die undogmatische, die liberale Erfassung des Judentums. Alle Einzelheiten des jüdischen Lebens in seinem Formausdruck stehen unter dieser Erkenntnis. Weil der Schabbat eine Realität ist, kann man gegen Überlebtheiten und falsch verstandene 158