Mannheim
Compact Memory

Der Morgen · 1936-05-01 · Heft 2 (Mai 1936) · p. 62

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Morgen
Volume
12 (1936-1937)
Issue
Heft 2 (Mai 1936)
Article
Die Menschen und das Gesetz
Date
1936-05-01
Page
62 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
98% known words query
IRI
…/2895450-2895552-2895555-2906009--08808-2906060
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Max Eschelbacher: Seelsorge — heule Cherem gegenstandslos geworden sind? Diese politische Frage ist eins mit der religiösen: wie schaffen wir den Chilul Haschern aus der Welt, die Entweihung des göttlichen Namens, die nach jüdischer Lehre eintritt, wenn ein Jude durch unverantwortliches Verhalten irgendwelcher Art dem Judentum Schande macht? Die Frage tritt häufig an uns heran. Durch Rücksprache mit dem Einzelnen, für den die jüdische Gemeinschaft haften soll, durch entschiedenes Urteil im engeren oder weiteren Kreise, wenn es angängig ist auch in der Predigt und in anderen Kundgebungen, wirken wir auf den einzelnen oder auf die Gemeinde. Aber die Anstrengungen der Seelsorge, in diesem Falle einer rügenden und mahnenden Seelsorge, bleiben Bruchstück, solange nicht die jüdische Gemeinschaft die strafende und zwingende Gewalt wiedererlangt hat, die sie in Europa bis an die Schwelle der neueren Zeit besaß. Es fehlt hier der Raum, um dieses Problem im einzelnen zu entwickeln. Es genüge die Feststellung, daß Seelsorge nicht nur im engsten Kreise still sich abspielt und nicht nur der einsamen Seele in ihren letzten persönlichen Nöten helfen soll, daß sie vielmehr auch eine Aufgabe von höchster Bedeutung für den Bestand unserer jüdischen Gemeinschaft ist. IV. Es ließen sich noch viele Sonderaufgaben der Seelsorge nennen und schildern. Andere Aufgaben, in denen sie sich entfaltet, rühren so sehr an das Innere und Verschwiegene, daß sie sich der Darlegung entziehen, wie man denn überhaupt am besten nur mit den Nächstbeteiligten von Seelsorge spricht. Von einer Gestalt jedenfalls, an die man zunächst denkt, war nicht die Rede und kann nicht die Rede sein. Wo bleibt jene eigentliche Seelsorge, die sich im stillen Gespräch zwischen dem Rabbiner und einem jüdischen Menschen, wie zwischen Beichtvater und Beichtkind, um die Sünde des Menschen und die besondere Sünde des einzelnen, um Schuld, Vergebung und Erlösung durch Gott bewegt? Die Antwort liegt in der Frage schon beschlossen. Der Rabbiner ist kein Beichtvater, der Jude, der vor ihm steht, ist kein Beichtkind, und damit entfällt im Judentum die Beichte im strengen Sinne des Wortes. Die Kirche wendet auf ihre Priester das Wort Jesu an: „Empfanget den heiligen Geist. Welchen ihr die Sünden nachlassen werdet, denen sind sie nachgelassen, und welchen ihr sie behalten werdet, denen sind sie behalten" (Joh. 20, 21 ff.). Der Priester ist nach der Lehre der Kirche von Amts wegen „Mittler zwischen Gott und den Menschen" und „Ausspender der Geheimnisse Gottes". Nichts davon gilt nach der Lehre des Judentums für den Rabbiner. Er ist der Lehrer der Gemeinde, darin ruht seine Würde. Kein Jude kommt zum Rabbiner, um seine Sünden im Sinne der Kirche zu beichten, denn der Rabbiner 62

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.