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Der Morgen · 1936-05-01 · Heft 2 (Mai 1936) · p. 60

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Journal
Der Morgen
Volume
12 (1936-1937)
Issue
Heft 2 (Mai 1936)
Article
Die Menschen und das Gesetz
Date
1936-05-01
Page
60 (sequence 3)
Language
German
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Max Eschelbacher Welt zerstreut, von vielen hören wir nichts mehr. Dafür hat eine starke Binnenwanderung andere in unsere Gemeinden geführt, und im Gotteshause sehen wir neue, unbekannte Gesichter. Es wird lange dauern, bis sie sich eingefügt haben und wieder heimisch fühlen. Sie finden heute, da der Jude in Deutschland mehr als gut ist, in seinen vier Wänden bleibt, schwerer Anschluß als früher. Sie fühlen sich heimatlos und entwurzelt und sind es auch lange Zeit hindurch. Wir helfen ihnen, indem wir sie aufsuchen, sie anhalten, zur Synagoge zu kommen, in jüdische Vereinigungen einzutreten, an Festen und Versammlungen teilzunehmen. Sie werden glücklichere Menschen sein, wenn sie in der Welt unserer jüdischen Gemeinde wieder heimisch sind. III. Mit einer ernsthaften Seelsorge enge verbunden ist die schwere Pflicht, zurechtzuweisen und zu rügen, nach dem Ausdruck unserer Alten „Mussar zu sagen". „Du Menschensohn, zum Wächter habe ich dich gesetzt dem Hause Israel. So höre aus meinem Munde das Wort und weise sie von mir aus zurecht!" ist der Auftrag Gottes an Ezechiel (33, 7). Der Auftrag gilt für alle Dauer und für jede tiefer greifende Hilfe an Menschen. Die Pflicht, für die Seele zu sorgen, macht den Rabbiner auch zum Richter. Das stille Zwiegespräch unter vier Augen, mit einem Menschen in seiner Einsamkeit", ist nur eine der mannigfachen Gestalten, in denen die Fürsorge für die fremde Seele wirksam wird. In anderen Lagen fordert sie ebensosehr die Auseinandersetzung und den Kampf in richtender und schlichtender Wirksamkeit. Es geschieht viel Unrecht. Das Zusammenleben der Menschen erzeugt viel Böses. Wer davor die Augen verschließen wollte, könnte den Menschen nichts geben und nicht helfen. Mann und Frau waren einander nie nahe oder werden einander fremd, Eltern verklagen ihre Kinder, Kinder ihre Eltern auf Unterhalt. Brüder reden jahrelang kein Wort miteinander. Nachbarn verfeinden sich. Hausherr und Mieter verleiden einander gegenseitig das Leben. Hier und in tausend anderen Fällen wird Seelsorge eins mit Fordern, Zurechtweisen, Entscheiden und Urteilen. Zwar hat niemand dem Rabbiner ein ausdrückliches Recht zugestanden, in die innersten persönlichen Angelegenheiten seiner Gemeindemitglieder einzugreifen; aber kaum je wird es ihm bestritten, denn es besteht ein Bedürfnis danach, daß er es ausübt. Nichts ist so dankbar wie die Stiftung eines gerechten Friedens in den kleinen und großen Konflikten des täglichen Lebens. Idyllisch ist diese Wirksamkeit keineswegs. Man muß persönliche Konflikte in Kauf nehmen, denen man sonst nicht ausgesetzt wäre. Ein gutes Mittel zur Stiftung des Friedens ist häufig das rabbi- 60

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