Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 11 (1935-1936)
- Issue
- Heft 12 (März 1936)
- Article
- Studie über den jüdischen Witz
- Date
- 1936-03-01
- Page
- 551 (sequence 7)
- Language
- German
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Studie über den jüdischen Witz verklagt, weil sie seine Uhr gestohlen und unter ihrem Hemd verborgen habe, und der Rabbiner sich danach erkundigt, ob es sich um eine Taschenuhr oder eine Wanduhr handle. Um den religiösen Inhalt geht es bei den Wunderrabbiwitzen; sie sind ganz allgemein als Ausdruck des religiösen Streites zwischen der mystischen Richtung der Chassidim und der scholastischen der Mithnagdim zu betrachten, jene erblicken den Sinn des religiösen Lebens in der „Verschmelzung mit Gott"; ihr Mittelpunkt und Exponent ist der Rabbi, dem seine Gruppe oft übernatürliche Fähigkeiten zuschreibt, und in dessen Ruhm sich die einzelnen Gruppen überbieten. Diesen ist die Versenkung in das Studium des Talmud Sinn und Ziel der religiösen Betätigung. In den Witzen von den Wunderrabbis drückt sich der Spott der Mithnagdim über den Chassidismus aus; er ist ein Mittel in der religiösen Auseinandersetzung innerhalb des Ostjudentums. Ein weiteres Kapitel bildet die Kritik an sozialen Erscheinungen des jüdischen Lebens, sei es der Ehe, sei es der Verteilung der sozialen Güter oder anderer Erscheinungen. Fast hinter allen Schadehen- und Schnorrerwitzen steht eine Kritik an dem sozialen Aufbau, der solche Auswüchse zuläßt; welcher Witz könnte die Herabwürdigung der Ehe zu einem Schachergeschäft schärfer treffen als die oben wiedergegebenen Beispiele vom Silberschrank der Schwiegereltern oder der tauben Ehefrau; und welche Kritik liegt in dem Witz vom Lachs mit Mayonnaise an der Güterverteilung, die es dem Reichen gestattet, sich sogar mit dem Anschein des guten moralischen Rechts über den Armen aufzuhalten, der sich auch einmal etwas leisten will? Aber die Kritik an der Zedoko- Pflicht des Almosengebens in den Witzen vom unverschämten Schnorrer ist auch nicht milder. Ein breites Kontingent in der Literatur des jüdischen Witzes nehmen die Beispiele ein, die den Konflikt des Ostjuden mit der nichtjüdischen Außenwelt illustrieren. „Außenwelt" ist für den Ostjuden alles, was außerhalb der Ghettomauern liegt und was ihn aus seiner religiösen Beschaulichkeit und aus dem Leben in seiner engen Gemeinschaft aufstört: der Grenzwächter, der Zollbeamte, der Eisenbahnkontrolleur, der zaristische Offizier. „Außenwelt" ist für ihn aber auch die „große Welt", von der er gelegentlich von weitgereisten jungen Leuten hört, die Welt, in der es Elektrizität, W.C. und Telephon gibt. In Berührung kommt er allerdings nur mit den Vertretern der Welt um ihn herum; und da er nur sehr wenig teil hat an den Rechten, die das staatliche Leben verleiht, und überhaupt nicht Subjekt, sondern nur Objekt des staatlichen Geschehens ist, so muß er die kümmerlichen Vorteile, die das Leben ihm bietet, sich am Rande des Staates und in den Lücken des Rechts suchen. Da infolgedessen sein Verkehr mit den Vertretern des Staates sich auf die Fälle beschränkt, wo diese ihn an dessen 551