Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 11 (1935-1936)
- Issue
- Heft 6-7 (September 1935)
- Article
- Frankreich und Nordafrika
- Date
- 1935-09-01
- Page
- 280 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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- Tunis 3× ep/1048155
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Gesa Raschi: Frankreich und Nordafrika Hauptorgan der französisch-jüdischen Presse ist der religiöskonservativ geleitete „Univers Israelite" (seit 1846). Wissenschaftliches Organ ist die von der gleichnamigen Gesellschaft herausgegebene Revue des Etudes Juives (seit 1880), ein hochstehendes Fachblatt, das ebenfalls den Rothschilds seine materielle Fortdauer verdankt. Jüdisches Gemeingefühl hat sich in Frankreich zweimal spontan auch über die Landesgrenzen hinaus geregt, 1840 zur Zeit der Ritualmordbeschuldigung zu Damaskus und 1858, als in Bologna ein jüdisches Kind seinen Eltern entführt und zwangsgetauft wurde. Damals (1860) entstand die Alliance Israelite Universelle mit der doppelten Aufgabe der Unterstützung derjenigen, die in ihrer Eigenschaft als Juden litten, und der Arbeit für Emanzipation und moralischen Fortschritt unter den Juden. Hauptarbeitsgebiet der Alliance wurde bald die Errichtung und Erhaltung von jüdischen westlichen Schulen mit französischer Unterrichtssprache in den französischen politischen Interessengebieten um das Mittelmeer — Marokko, Tunis, Algier, Syrien —, aber auch anderen Landesteilen der damaligen Türkei. Dieses Netz mit heute über 100 Schulen und etwa 35 000 Schülern bildet einen Vorposten französischer Zivilisation in levantinischer Form. Das Judentum der französischen Interessengebiete lebt dichter beieinander als das des französischen Mutterlandes. In Algier bilden 75 000 Juden rund 11 o/0 der Gesamtbevölkerung; in Tunis lauten die Ziffern 55 000 oder 2,5o/0, in Marokko 125 000 oder 2o/0, in Syrien 20 000 oder 0,65<y0. Ihre staatsrechtliche Lage ist unterschiedlich: in Algier haben sie seit 1870 französisches Staatsbürgerrecht, im syrischen Mandatsgebiet sind sie Bürger der dortigen Staaten, die sich durch Vertrag mit Frankreich verpflichtet haben, ihre religiösen und nationalen Minderheiten gemäß den allgemeinen, vom Völkerbund aufgestellten Prinzipien zu behandeln. In Tunis und Marokko gelten die Juden nach dem Staatsrecht des Koran theoretisch als Ungläubige minderen Rechts. Freilich hat in der Praxis des französischen Protektorats ihre Rechtslage auf dem Verwaltungswege eine gewisse Angleichung erfahren. Die immer wieder aufflackernden Unruhen in Nordafrika sind aber ein Zeichen der latenten Spannung; die Juden schlägt man, und die französische Herrschaft meint man. Wirtschaftlich überwiegen im nordafrikanischen und syrischen Judentum noch immer Basarhandwerker und -krämer2 Wechsler und Geldleiher. Nur eine schmale Oberschicht von Kaufherren, Advokaten und Journalisten vermochte sich über die Masse zu erheben. Sie zog auch räumlich einen Trennungsstrich, indem sie die geschlossenen Judenviertel verließ und in die Europäerstadtteile übersiedelte. Religiös bemerkenswert ist das Fortbestehen eines Restes rabbinischer Zivilgerichtsbarkeit in familienrechtlichen 280