Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 11 (1935-1936)
- Issue
- Heft 6-7 (September 1935)
- Article
- Polen und Litauen
- Date
- 1935-09-01
- Page
- 263 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2895450-2895539-2895546-2905290--08232-2905361- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Polen und Litauen denen polnischen Staates 3100 000 Juden oder 10 o/o der Gesamtbevölkerung. Dazu kommen auf litauischem Boden 165 000 Juden oder 7o/o der Landesbevölkerung. Wie in Qalizien haben auch im ehemaligen Kongreß-Polen und in Litauen viele der kleineren Städte und Flecken eine jüdische Bevölkerungsmehrheit. Auf die städtische Bevölkerung allein bezogen beträgt der jüdische Anteil 31,6o/o in Polen, 32,2 o/0 in Litauen. Das jüdische Städtel und die jüdische Gass' sind immer Gegenstand wehmütiger Liebe und romantisierender Verklärung geblieben, — noch jenseits des Atlantik, wo in Amerika die neuen Gemeinden sich um die Landsmannschaften der Radomer und Bialystocker und Pinsker und wie sie sonst heißen, zusammenschlössen. Die Rechtslage der Juden in Polen und Litauen ist seit Kriegsende durch das sogenannte Minderheitenrecht gekennzeichnet, das bei voller bürgerlicher Gleichberechtigung den Schutz der rassischen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten unter den Auspizien des Völkerbundsrates gewährleisten soll. In Litauen hat zunächst ein eigenes Ministerium für jüdische Angelegenheiten bestanden, das aber bald wieder sogenannten Ersparnisnotwendigkeiten zum Opfer fiel. Polnischerseits ist der vorjährige diplomatische Vorstoß in Genf erinnerlich, der eine Verallgemeinerung des Minderheitenschutzes bezweckte. Sonst, hatte Polen gedroht, werde es das seinen Nationalstolz demütigende Minderheitenrecht für sich in aller Form abschaffen, ohne damit aber eine Änderung der Prinzipien seiner innerstaatlichen Politik zu verbinden. Das Minderheitenrecht, an dessen Werden und Sein auch osteuropäische Juden praktisch und theoretisch verantwortlich seit Kriegsende mitgearbeitet haben, rührt an einen heiklen Punkt der europäischen Nachkriegspolitik überhaupt. Während aber für jede Minderheit sonst, also etwa die Deutschen in Polen, ein Muttervolk existiert, stellen die Juden die „Minderheit an sich" dar, eine Gemeinschaft, die nirgendwo, auch nicht in Palästina die Mehrheit bildet. Die staatsbürgerliche Stellung der polnischen und litauischen Juden kann mit dieser Einschränkung im allgemeinen gegenwärtig als stabilisiert angesprochen werden. Antisemitische Übergriffe wurden meist erstickt, wenn nicht von vornherein unterdrückt. Die stärkste persönliche Garantie hierfür ist allerdings mit dem „Alten Mann", Marschall Pilsudski, dessen Hinscheiden auch unter der jüdischen Minderheit ehrliche Trauer erzeugt hat, dahingegangen. Übrigens schaffen sozialpolitische Maßnahmen der Regierungen im Rahmen der Gesetze fortdauernde Beschwerdepunkte der Minderheiten, nicht zuletzt der jüdischen. Der objektive Betrachter wird zugeben müssen, daß die Handlungsweise der Gesetzgeber weitgehend zwangsläufig von den Ausbauerfordernissen der jungen 263