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Der Morgen · 1935-08-01 · Heft 5 (August 1935) · p. 201

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Journal
Der Morgen
Volume
11 (1935-1936)
Issue
Heft 5 (August 1935)
Article
Der Jude im Wandel der Reichsidee
Date
1935-08-01
Page
201 (sequence 5)
Language
German
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Der Jude im Wandel der Reichsidee nicht „Kammerknechte", sondern „Gefolge" im Sinne des mittelalterlichen Lehnswesens, bei dem die Aufnahme in das Hauswesen eines mächtigen Fürsten allein Schutz verlieh — wurden die Juden unmittelbar dem kaiserlichen Schutz unterstellt; Sicherheit des Eigentums, Glaubensfreiheit, eigene Rechtspflege, sowie vor allem Freizügigkeit im Aufenthalt und Handelsverkehr waren ihnen gewährleistet. Lediglich die faktische Machtlosigkeit der kaiserlichen Reichsgewalt hat es verschuldet, daß diese großzügige, universalistisch geplante Judengesetzgebung in der Theorie steckenblieb. (Ungleichmäßig ist die Politik der Päpste — die Rosenberg in die universalistische Reihe verweist — gegenüber den Juden gewesen. Sie hat aus theologischen Gründen die „Andersgläubigen" bekämpft — so hat das Laterankonzil von 1215 die Juden unter Ausnahmegesetz gestellt —, sie hat andererseits aus politischen Gründen, im Zusammenhang mit dem von Karl dem Großen eingeleiteten römisch-universalistischen System, die Juden zu schützen versucht, — so hat Papst Innocenz IV. in einer Bulle von 1247 die Juden gegen die Blutbeschuldigung verteidigt.) Als dann mit dem Untergang der Stauf er die universale Reichsidee verfiel, trat folgerichtig eine außerordentliche Verschlechterung in der Lage der Juden ein. Sobald sich im späten Mittelalter das Schwergewicht des Reiches nach den Einzelstaaten hin verlagerte, sanken die Juden, des kaiserlichen Schutzes entbehrend, zu einem Objekt der Willkür der einzelnen Landesherren herab. Diese staatsrechtliche Entwicklung fand in dem Staatsgrundgesetz der Goldenen Bulle (1356) ihren Abschluß: Kaiser Karl IV. — derselbe Herrscher, der den Juden bei der Verfolgung nach dem Schwarzen Tode (1348—1349) seinen Schutz versagt hatte — trat die kaiserlichen Rechte über die Juden an die Kurfürsten ab. Das war die Preisgabe des staufischen Statutes von 1236. Aber Karl IV. hat nicht nur die staufische Judenpolitik, sondern das gesamte System des staufischen Universalismus preisgegeben. Von Rom weg wandte er seinen Blick auf die Eindeutschung des Ostens; das war, im Geiste Widukinds und Heinrichs des Löwen, Wiederaufnahme und Fortführung der nationalen Reichsidee. Die Nachfolger dieses bedeutendsten Herrschers aus der luxemburgischen Dynastie haben zwar nicht die Konzeption der nationalen Reichsidee, aber immerhin die Judenpolitik ihres Vaters fortzusetzen verstanden: Wenzel hat 1385 und 1390 rechtswidrig die Schuldforderungen der Juden getilgt, Sigismund die Kosten seiner Hussitenkriege auf die Juden abgewälzt. Dessen gewaltsame Geldbeschaffung diente letzten Endes der Verteidigung der nationalen Reichsidee gegen die rassefremden Hussiten. 201

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