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Der Morgen · 1935-07-01 · Heft 4 (Juli 1935) · p. 187

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Journal
Der Morgen
Volume
11 (1935-1936)
Issue
Heft 4 (Juli 1935)
Article
[Rezension]
Date
1935-07-01
Page
187 (sequence 4)
Language
German
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Über einen Punkt aber kann man nicht mit Stillschweigen hinweggehen, das ist Graus Stellung zur Frage des Regensburger Ritualmords. Er spricht sich gegen die Annahme des Ritualmords von 1476 aus (S. 145), aber er plädiert ganz deutlich für die Möglichkeit von Ritualmorden überhaupt. Seine scheinbar objektive Frage: „Genügt der Hinweis, daß es im Judentum offiziell verboten war, Menschenblut zu Ritualzwecken zu verwenden, auch für die Entscheidung, daß daher zu keiner Zeit im Ablauf der Geschichte ein Ritualmord möglich hat sein können?" müssen wir mit aller Entschiedenheit mit J a beantworten. Denn die Tatsache, daß der Gebrauch von Menschenblut im Judentum verboten ist, schließt eben den Charakter des Ritualmords aus. Gewiß können einzelne Juden einmal einen Mord begangen haben, aber dafür ist dann nicht das Judentum verantwortlich, und der Mord hat nichts mit einem jüdischen Ritus oder Ritual zu tun. Aber, fragt Grau, „war nicht das deutsche Judentum in unethischen2) Vorstellungen befangen, in Geheim- 2) Dazu rechnet Verf. u. a. die von ihm S. 47 angeführten Ausnahmen von den wirtschaftsethischen Bestimmungen, welche angeblich der Talmud gegenüber Nichtjuden gestattet. In der Quellenangabe (S. 183, Anm. 113) scheint ein Druckfehler zu stecken, aber die Sache selbst ist nicht richtig, der Talmud kennt diesen Unterschied nicht, vgl. „Die Lehren des Judentums" II. Teil, 3. Aufl., S. 310 ff., III. Teil, 2. Aufl., S. 113. gesetze verwickelt, in Aberglauben gehüllt, in schärfster Oppositionsstellung gegen die Christen, die ein Verfehlen gegen das jüdische Gesetz im Sinne des Ritualmords als historisch nicht unmöglich erscheinen lassen?" Nun, was Vorstellungen und Aberglauben anlangt, so stehen die damaügen Juden dem, was Grau an Gehässigkeit und Roheit der Regensburger bei der Judenvertreibung und der Hinrichtung des Schultheißen Smaller schildert (S. 158—63), sicherlich nach, und zur Frage der Geheimgesetze3) kann man Herrn Grau nur antworten: Her damit! Wo ist ein einziges solches Geheimgesetz? Ist nicht durch den getauften Juden Anthonius Margaritha „der gantz jüdische Glaube" rücksichtslos aufgedeckt worden? Man braucht für die Frage des Ritualmords nur auf Luther zu verweisen, der 1521 diese Beschuldigung ganz deutlich als „Lügenteiding" bezeichnet. Nach dem Geleitwort Prof. von Müllers bleibt 3) Grau hat sich da wohl durch Graetz irreführen lassen, der die Kabbalah als Geheimlehre bezeichnet. Wie geheim sie war, beweist die Tatsache, daß Reuchlin sie damals von Juden erlernte. Von Geheimgesetzen spricht weder Graetz noch ein andres Buch eines Juden. Von Graetz hat Grau auch den Ausdruck „Stocktalmudisten", den er ebenfalls mißbräuchlich anwendet; gerade die Regensburger Juden, die sich so viel mit Mystik beschäftigten, hätte Graetz nie als Stocktalmudisten bezeichnet. Und die Folgerungen für die ethische Gesinnung, die Grau daraus zieht, hätte Graetz nie zugegeben. 187

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