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Der Morgen · 1935-02-01 · Heft 11 (Februar 1935) · p. 504

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Morgen
Volume
10 (1934-1935)
Issue
Heft 11 (Februar 1935)
Article
Religiöse Jugenderziehung
Date
1935-02-01
Page
504 (sequence 3)
Language
German
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Kurt Berget sprochen, weil im Judentum die Frage der Form, wo sie ernst gestellt wird, an die Frage der Religion überhaupt gebunden ist. Dies muß wohl damit erklärt werden, daß die religiösen Gesetze und Formen bereits in ihrer Geburtsstunde am Sinai, aber dann auch in den einzelnen Gestaltungen des sich historisch entfaltenden Judentums in so dichter Verflochtenheit mit der jüdischen Substanz auftreten, daß ein Kampf um Form und Gesetz zugleich ein „Kampf um Israel" ist. Im Augenblick aber, wo Religion bejaht wird, kann religiöse Form nicht verneint werden, denn die Auffassung, daß die Form — als „Äußerlichkeit" — die „innerliche" Religiosität verunreinige, gehört unweigerlich einem vergangenen Liberalismus an. Die religiöse Entscheidung zwar fällt, wo sie echt ist, stets im Einzelnen, die religiöse Verantwortung nimmt dem Juden keine Gemeinschaft und kein Priester ab. Aber die Gemeinschaft in Gestalt der religiösen Gemeinde, Gruppe, Familie verwaltet und lebt die Form. So verbindet die Form den Menschen zugleich mit Gott und seiner Gemeinschaft. Die Milah ist zugleich der Bund (Berith) des einzelnen Juden mit Gott wie Absonderungszeichen des „Eigentumsvolks" von allen anderen Völkern. Die Sabbathwahrung ist zugleich Nachahmung Gottes und Gemeinschaftsfeier. Vor einer weit verbreiteten Begründung für die religiöse Form im Judentum muß gewarnt werden, einer Begründung, die unverkennbar Ausdruck der Säkularisation ist und eine Umkehrung dessen darstellt, was eben über religiöse Gemeinschaft als Trägerin der Form gesagt wurde. Viele meinen: man muß um des Bestandes der jüdischen Gemeinschaft willen die Formen „halten"; die Epoche der Assimilation hat ja gezeigt, daß mit dem Zerfall der Formen und der Gesetzes Währung auch die Gemeinschaft und das Gemeinschaftsbewußtsein zerfallen sind. Dieser Gedankengang findet sich bereits bei Mendelssohn, der in einem Brief vom 22.9. 1783 von der Notwendigkeit der Formen „als Band der Vereinigung" schrieb. Das klingt einleuchtend und ist doch keine Begründung für religiöses Handeln. Einzig um einer irdischen Gemeinschaft, auch um Israels Bestandes willen, dürfen keine religiösen Formen erfüllt werden. Religionsübung um eines Nichtreligiösen willen ist schlechterdings sündhaft. Wer sich den Text ansieht, der die Formen begleitet, der kann nicht daran zweifeln, daß jede Form nur vor Gott gewahrt werden darf. Aber ein Teil der liberalen Juden hat Formen um ihrer Stimmung und Feierlichkeit und um der Gemeinschaft willen geübt; als Ersatz für die verlorene Lebensgemeinschaft trat so ein ideologisch gestütztes vages Gefühl von der religiösen Verbundenheit der Juden durch die Form ein, etwa: „jetzt stecken Juden in aller Welt die Sabbathkerzen an." Sieht man so die Gemeinschaft und ihre Erhaltung stark abhängig von der religiösen Form und^hrer Wahrung, so kann doch eine gewisse Ge- 504

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