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Der Morgen · 1935-01-01 · Heft 10 (Januar 1935) · p. 447

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Morgen
Volume
10 (1934-1935)
Issue
Heft 10 (Januar 1935)
Article
Die Wanderungsziele der sephardischen Emigranten
Date
1935-01-01
Page
447 (sequence 9)
Language
German
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Die Wanderungsziele der sephardischen Emigranten formierten Kirche in ihrer kalvinistischen Gestalt den Niederlanden die sichtbare und entscheidende Prägung. Das war die Welt, die die ersten Marranen vorfanden, die um die Wende des sechzehnten Jahrhunderts über London und Emden nach Amsterdam kamen, und denen bald weitere Gruppen folgten. Der in der Utrechter Union von 1579 proklamierte Grundsatz der Gewissensfreiheit und die feindliche Haltung der Holländer gegenüber der katholischen Kirche wirkten sicher in besonderem Maße anziehend. Dazu kam, daß die Niederlande damals sich gerade am Beginn ihres wirtschaftlichen Aufschwungs befanden. Der aufblühende Handel der Niederländer mußte auf die sephardischen Juden, die geschäftliche Verbindungen nach allen bedeutenden Handelsplätzen vor allem des damals so wichtigen Mittelmeergebiets — Livorno, Saloniki, Konstantinopel, Smyrna — unterhielten, außerordentlich anziehend wirken. Und nicht zuletzt muß man berücksichtigen, daß die sephardischen Juden Menschen von hoher Bildung und Kultur waren, die gern in ein Land gingen, in dem sich auf dem Boden geistiger Freiheit eine bedeutsame Kulturepoche zu entwickeln begann. Die Marranen behielten anscheinend auch in Holland zum Teil das Christentum noch bei. Aber die Bemühungen der ersten Rabbiner — Moses Uri Halevi aus Emden, Josef Pardo aus Venedig, Isaac Uriel aus Fez — führten sie bald zu einer Rückkehr zum' Judentum. Als die Zahl der jüdischen Immigranten zunahm, wurden vor allem von seiten der Remonstranten und Katholiken Beschwerden über die Bevorzugung der Juden laut, denen man die ungehinderte Ausübung ihrer Religion erlaubte. Die Staaten beschlossen jedoch, keine einheitliche Judenordnung festzusetzen, sondern überließen jeder Stadt selbständig die Regelung. So kam es, daß die Juden sich jedenfalls in den Zentren ihrer Ansiedlung, insbesondere in Amsterdam, von staatlichen Beschränkungen ungehindert entwickeln konnten. Obwohl die Generalstaaten im Jahre 1657 erklärten, daß die Angehörigen der jüdischen Nation Untertanen der Republik seien und an allen Vorteilen der internationalen Verträge Teil hätten, wurden sie in den niederländischen Städten doch als besondere nationale Gemeinschaft angesehen, so daß sie nicht das Bürgerrecht besaßen und daher nicht Mitglieder der Gilden sein konnten. Damit war ihnen Handwerk und Kleinhandel grundsätzlich verschlossen. Nur die zur Ausübung der Religion notwendige handwerkliche Tätigkeit, wie hebräische Buchdruckerei, Schlächterei usw., war ihnen erlaubt. Auch die Diamantindustrie konnte sich entwickeln, weil hier keine Gilde bestand. Mit Ausnahme des medizinischen Studiums war den Juden auch das Hochschulstudium verschlossen. Ungehindert waren sie jedoch im Großhandel und im Geldgeschäft. Die portugiesischen Juden unterhielten von jeher 447

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