Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 10 (1934-1935)
- Issue
- Heft 9 (Dezember 1934)
- Article
- Antike Bollwerke der Kultur
- Date
- 1934-12-01
- Page
- 386 (sequence 3)
- Language
- German
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R. Travers Herford Erfordernisse eines großen Kaiserreiches ausreichte, für die Abgrenzung der Beziehungen der Untertanen zum Staate, des Bärgers zu seinen Mitbürgern, ihrer gegenseitigen Rechte und Pflichten, Vorrechte und Einschränkungen. Als Justinian 527 den Thron bestieg, trat er die Nachfolge eines Reiches an, das viel von seiner alten Glorie verloren hatte. Er wollte der Erneuerer des Reiches in seinem früheren Glänze sein, und ein unerläßlicher Teil dieser Aufgabe war, das alte System des Rechtes zu überholen, Verworrenes zu vereinfachen, Dunkles aufzuhellen, außer Gebrauch Gekommenes zu entfernen, so daß es wieder seinem Zwecke dienen konnte, ebenso wirksam und glänzend wie in seinen großen Tagen. Das Ergebnis der Tätigkeit der Juristen, die Justinian mit der Sammlung des gesetzlichen Materials beauftragte, bestand darin, daß in mehreren Gesetzesbüchern eine geordnete Gesamtschau des vollständigen Rechtes vorlag, durch das ein großes Reich tatsächlich regiert wurde. Die Früchte tvenigstens tausendjähriger Gesetzgebung und Verwaltung, gesetzlicher Theorie und Praxis waren gesammelt, geordnet und jedem zugänglich gemacht, der in der Lage war, sie zu nutzen. Das Gesetzeswerk Justinians bildet eines der größten Monumente, die den Lauf der menschlichen Geschichte markieren. Diese drei Ereignisse fallen, wenn sie auch nicht gleichzeitig waren, doch zeitlich nicht weit auseinander. Der Abschluß der Talmuds, begonnen von Aschi, wurde im Jahre 499 vollendet; Justinians Gesetzeswerk war im Jahr 533 beendet; Augustin und Aschi waren Zeitgenossen. So können wir sagen, daß der dreifache Prozeß 390 begann und bis 533 dauerte, die drei Glieder überspringend. Ferner wollen Sie beachten, daß diese drei Prozesse räumlich miteinander nichts zu tun haben. Der Talmud wurde in Babylonien von Männern, die Untertanen des Persischen Königs waren, gestaltet und vollendet. Augustin lebte während der ganzen Dauer seines Werkes in Nordafrika als Theologe und Kirchenstaatsmann. Er war Untertan des westlichen Teiles des Römischen Reiches. Justinian war Kaiser des Östlichen Reiches, und das Westliche Reich war während seiner Zeit in einem Zustande der Herrenlosigkeit. Es ist ganz sicher, daß der Abschluß des Talmuds unabhängig von dem Werke Augustins war, und offensichtlich kann er nicht durch das Werk Justinians beeinflußt worden sein. Augustin wußte nichts vom Talmud, und wenn er etwas gewußt hätte, würde er dem keine Aufmerksamkeit geschenkt haben. Justinian als christlicher Kaiser war sich zweifellos bewußt, wie sehr der Einfluß der Kirche auf das Römische Recht eingewirkt hatte; doch seine Aufgabe war, das Römische Recht zu kodifizieren, und nur gelegentlich selbst als Gesetzgeber tätig zu sein. Sie wollen ferner beachten, — und dies ist der Schlüssel zum Verständnis des Ganzen — daß alle drei Vorgänge zu ihrem hauptsächlichen Gegenstand und Zweck hatten, die Schätze der Ver- 386