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Der Morgen · 1934-09-01 · Heft 6-7 (September 1934) · p. 263

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Journal
Der Morgen
Volume
10 (1934-1935)
Issue
Heft 6-7 (September 1934)
Article
Gedanken über ein zentrales Synhedrion
Date
1934-09-01
Page
263 (sequence 4)
Language
German
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Gedanken über ein zentrales Synhedrion Bereich der etwaigen Zentralbehörde geschaffen werden, sich gar nicht übertragen lassen auf Verhältnisse, in denen die Juden, auch für ihre intimsten Angelegenheiten, anderen staatlichen Rechtsordnungen eingefügt sind und eingefügt sein wollen. Die Juden Westeuropas wollen, nicht nur für ihre allgemeinen zivilrechtlichen Angelegenheiten, sondern auch für Eherecht, Erbrecht, Vormundschaftssachen u. dgl., der allgemeinen Rechtsordnung ihres Heimatlandes unterstehen. Zweite Frage: Wenn es nun gar gelingt, eine zentrale Behörde in Palästina zu schaffen, die dort neue Rechtsordnungen aufstellt, wird es ihr gelingen, selbst innerhalb Palästinas religiöse Ordnungen zu begründen? Ist der Wille der dortigen jüdischen Bevölkerung vorhanden, Ordnungen des religiösen Lebens anzuerkennen und nach ihnen zu leben? Man weiß, daß Ansätze genug da sind, die der Entfaltung eines neuen religiösen Lebens günstig sind, daß ein Verlangen danach in weiten, bisher indifferenten und zum Teil religionsfeindlichen Kreisen vorhanden ist. Aber es ist noch ein weiter Schritt vom Verlangen bis zu wirklicher, alle ergreifender und als selbstverständlich anerkannter Ordnung. Dazu gesellt sich nun ein weiteres, noch schwierigeres Problem. Gesetzt, es gäbe die Möglichkeit, eine zentrale Ordnung des religiösen Lebens in Palästina von Seiten eines Bet-Din hagadol durchzuführen: ist die außerpalästinensische Judenheit, insbesondere die des westeuropäisch-amerikanischen Kulturkreises, innerlich gewillt, sich ihr zu fügen? Um es anders auszudrücken: hat man sich von der Individualauffassung des religiösen Lebens bereits weit genug abgekehrt und dessen Gemeinschaftscharakter so zugewandt, daß man eine von außen herkommende Ordnung vertragen und sich ihr fügen würde? Im Augenblick ist sicher — vielleicht nicht mehr in Deutschland — das Individuelle und Persönliche in der Formung des Religiösen und in der Betätigung jüdischer Religiosität noch so stark und so selbstverständlich, daß man eine gebietende Autorität nicht anerkennen würde. Zumal noch hinzukommt, daß ein Bet-Din in Palästina bestimmt von dortigen Verhältnissen, Gegebenheiten und Notwendigkeiten ausgehen müßte, die sich in keiner Weise auf andere Länder übertragen ließen. Man denke nur, wie leicht sich z. B. eine Ordnung der Lebensführung am Sabbat dort durchführen läßt, wo der Sabbat der selbstverständliche Tag der Arbeitsruhe ist, und wie schwer da, wo er als gewöhnlicher Arbeitstag gilt. Oder man denke an die hierzulande wichtigen Fragen der gottesdienstlichen Ordnung: wie es mit dem Gebrauch der Landessprache im Gebet zu halten sei, welcher Raum ihr zuzumessen sei, — Fragen, die in Palästina gar nicht vorhanden sind und die von dort aus zu regeln unmöglich wäre. Im Ganzen ist der Ausdruck jüdischer Frömmigkeit überall von der Kultur des Heimatlandes ihrer Träger, ihnen selbst unbewußt, bestimmend 263 i

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