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Der Morgen · 1934-09-01 · Heft 6-7 (September 1934) · p. 260

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Morgen
Volume
10 (1934-1935)
Issue
Heft 6-7 (September 1934)
Article
Gedanken über ein zentrales Synhedrion
Date
1934-09-01
Page
260 (sequence 1)
Language
German
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Max Dienemann: Gedanken über ein zentrales Synhedrion In einer Konferenz des südwestdeutschen Rabbinerverbandes wurde kürzlich von Rabbiner Dr. Lauer-Mannheim ein nach vielen Richtungen hin interessantes und bedeutsames Referat über die halachischen (d. h. religionsgesetzlichen) Voraussetzungen zur Einsetzung einer zentralen religiösen Behörde gehalten, heiße sie nun mit dem alten Namen Synhedrion, heiße sie Bet-Din hagadol (= großer Gerichtshof); nicht auf den Namen kommt es ja an, sondern auf die Sache. Hier kann natürlich von den halachischen Voraussetzungen nicht die Rede sein; ihre Klärung gehört so vollständig in den Bereich der rabbinischen Lernmethode, daß ihre Erörterung auf einen Fachkreis beschränkt bleibt. Aber das Thema selbst bietet nicht nur ein fachliches Interesse, es hat eine alle angehende Bedeutung. Was davon in diesen Blättern darzustellen ist, kann nur der Gegenstand als solcher sein, wie er als Wunschbild sich erhebt, was mit der Erfüllung an Ordnendem und Einigendem verbunden wäre; aber auch die Problematik des Ganzen darf nicht unterdrückt werden. Woraus entspringt der Wunsch nach einer solchen zentralen geistlichen Behörde? Er war an sich immer da, der Verlust des Synhedrions ist immer als Unglück empfunden worden. Denn in dieser Einrichtung prägte sich nicht nur Einheit und Autorität aus, sondern auch eine Recht schöpfende und Gesetz schaffende Kraft. Doch schon als die babylonische Zentralbehörde, der Gaonat, die auf die palästinensische folgte, nachdem Palästina die Führung an sie hatte abtreten müssen, etwa ums Jahr 1000 p. erlosch, hörte sie nicht aus äußerem Zwange auf, sondern weil der Wille, sich ihr unterzuordnen, nicht mehr vorhanden war; das Judentum in den einzelnen Ländern der Welt war so selbständig geworden und hatte einen solchen Willen zur Selbständigkeit, daß eine ferne Behörde ohne Einfluß und Macht blieb. Was man seitdem an Bemühungen der Zentralisierung erlebte, war auf Landschaften beschränkt. Über mehr als die Einsetzung eines, sagen wir Oberrabbinats für ein bestimmtes Land, ist man nie mehr hinausgekommen. Wenn nun heute der Wunsch nach einer zentralen Behörde wieder auftaucht — als ihr Ort kann, wenn sie für alle Juden gelten soll, aus psychologischen Gründen nur Palästina in Betracht 260

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