Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 10 (1934-1935)
- Issue
- Heft 3 (Juni 1934)
- Article
- Fremdlingschaft Jsraels [Rezension]
- Date
- 1934-06-01
- Page
- 137 (sequence 2)
- Language
- German
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Zu den von Kittel geäußerten Gedanken der Fremdlingschaft Israels unter den Völkern hatte sich Martin Buber in den „Theologischen Blättern" (Jahrgang 12, 1933, Nr. 8) kritisch geäußert. Kittel hat darauf in der zweiten Auflage seiner Broschüre ein besonderes Kapitel unter der Überschrift: „Antwort an Martin Buber" eingefügt. Aus der Replik, die Martin Buber wiederum in den „Theologischen Blättern" (Jahrgang Nr. 12 — 1933, Nr. 12) gibt, seien folgende charakteristische Stellen wiedergegeben: „Kittel vermißt bei mir „eine klare Aussage", was ich mit dem Satz meines „Offenen Briefes" meine, auch die Emanzipation, wie sie erfolgt ist, sei keine rechte Antwort — auf Gottes Geschichtsanrede — gewesen. Ich meine damit, daß die Juden als Einzelne, nicht als die Einheit „Israel" emanzipiert und rezipiert worden sind. Es geht mir nicht darum, daß die Emanzipation „mangelhaft", sondern daß sie falsch war: wäre sie echt gewesen, sie hätte eine Gemeinschaft, nicht Individuen, freigemacht und eingegliedert. Gewiß hat das Judentum „Versündigung geübt, welches in die Assimilation mit all ihren Folgerungen drängte"; aber ich kann den Völkern — die überdies ja selber durch die falsche Emanzipation dazu den Antrieb gaben — nicht die Zuständigkeit zubilligen, den Juden dafür die Buße einer Entrechtung aufzuerlegen. Für solche Sünden des Völkerlebens Rechenschaft zu fordern, hat Gott sich selbst vorbehalten (Deut. 32, 35). Wenn er aber einst zwischen Israel und den Völkern richtet, wird er das Schuldbuch der Völker wohl nicht unaufgeschlagen lassen... Die Frage, ob meine Exegese der von mir angeführten Bibelstellen irrig ist oder nicht, kann hier nur gestreift werden. Wer Num. 15, 16 f. unbefangen liest, kann meines Erachtens nicht den Eindruck gewinnen, daß es sich da nur um eine auch für den Gastsassen geltende besondere Opfervorschrift handle, sondern der völlig veränderte Ton und Rhythmus sowie die in dreifacher Wiederholung aufgebaute feierliche Eindringlichkeit der beiden Memorialverse müssen ihm sagen, daß da, wie mehrfach im Gesetz, gelegentlich einer Einzelvorschrift ein allgemeiner Grundsatz verkündigt wird. Wie er gemeint ist, geht unzweideutig daraus hervor, daß immer wieder, am nachdrücklichsten Ex. 23,9 an das den Gastsassen schützende Gebot die Mahnung geknüpft wird, die Israeliten kennten die Seele des Ger, denn sie seien emst selber in Ägypten Gerim gewesen: das kann doch nicht anders verstanden werden, als daß sie, was ihnen dort versagt war, selber den von ihnen Abhängigen gewähren sollten, sie, die wüßten, wie es dem Beeinträchtigten zumute ist. An eine „schematische Rechts-Einerleiheit" braucht man dabei freilich nicht zu denken, wohl aber an die grundsätzliche Rechtsgleichheit, an die Gemeinsamkeit der wesentlichen Bürgerrechte . . . Kittel belehrt mich, „ein frommes Judentum" würde meinen Satz, wir seien stets gewärtig, daß im nächsten Augenblick die Verheißung sich erfülle und die Wanderschaft ende, dahin ergänzen, daß dies Gottes Werk sein werde. Es ist mir unbegreiflich, wie jener Satz überhaupt anders verstanden werden konnte: Gottes Verheißung kann doch nur 137