Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 10 (1934-1935)
- Issue
- Heft 2 (Mai 1934)
- Article
- Das verlorene Gesetz
- Date
- 1934-05-01
- Page
- 72 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Hans Joachim Sckoeps dichterische Lebenswerk Kafkas im Phänomen des Vergessens als dem zentralen, allen anderen übergeordneten Faktum zusammen, wobei „das Vergessen" sich selbst vergißt, d. h. sich auslöscht; indem es verlischt, nicht mehr faßbar und bei Namen nennbar, sondern nur noch in Form der Ahnung vorhanden ist. Diese Ahnung zielt auf ein Wahres, das durch irgendwelche Umstände nicht mehr wirklich wird. Das Vergessen aber geschieht in der Zeit. Der vergessene Inhalt ist eine Wirklichkeit der Vergangenheit, die jedoch nicht mehr zur vollen Gegenwart, zur „duree reelle" erinnert werden kann, sondern die unfixierbare Vorhandenheitsform der Ahnung hat. Denn in diesem mythisch zu nennenden Denken kann schlechterdings gar nichts erinnert werden, falls nicht ein Einbruch der Taghelle in das Dämmern der Zeitleere geschieht und die leere Zeit zur gefüllten Zeit macht. So heißt es in einer Kafkaschen Erzählung: „Das Zögern meiner Generation kann ich verstehen, es ist ja auch gar kein Zögern mehr, es ist das Vergessen eines vor tausend Nächten geträumten und tausendmal vergessenen Traumes," Darum hat das Gebot, von dem in diesem Dialog die Rede war, notwendig die Erscheinungsform des Traumes, der „sinnlos erscheint wie dieser, ohne Zusammenhang, unvermeidlich einmalig, grundlos beglückend oder ängstigend, nicht zur Gänze mitteilbar und zur Mitteilung drängend". Der Traum Charakter des Gebotes geht aus dem Wesen des Vergessens hervor, daß es „wie das Träumen den Schlafenden" den ahnungslosen Menschen überfällt. Es hat keinen legitimen Ort im Dasein mehr; darum „vermischt es sich dauernd mit dem Wirklichen und behält dennoch seine unberührte Einmaligkeit". In seiner Entfremdung von der Welt ist das Gebot dem Menschen unverständlich geworden und sein Sinngrund ist verloren gegangen; darum „beglückt und ängstigt es grundlos". Ohne Gebot kann aber menschliches Leben nicht gedeihen, sein Verlust ist deshalb eine heilsgeschichtliche Katastrophe, und der Mensch bleibt um so dringender auf die Erkenntnis des Verlorenen, auf die Erinnerung des Vergessenen angewiesen: „Weil es nicht faßbar, ist es nicht mitteilbar und es drängt zur Mitteilung aus demselben Grunde." So enthüllt sich die tragische Position in der Ahnung, daß das Gesetz die Welt verloren hat und in der verlorenen, an den Rand des Nichts gestellten Welt verzweifelt dennoch nach dem Gesetz gefragt wird, weil dieses einzig und allein die Schöpfungsordnungen offenbaren kann, in denen das wahre Leben festgemacht ist. Das als Offenbarung gegebene Gesetz Gottes, das — gleichsam eine Kette — die Erde an den Himmel gebunden hat, ist gelöst; die Welt, die vordem im Gesetz, als dem Wort Gottes, als Schöpfung geheiligt werden konnte, ist aus dem Gesetz herausgetreten und der Wirrnis des Sinnlosen und der Verzweiflung anheimgefallen. 72