Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 9 (1933-1934)
- Issue
- Heft 9 (März 1934)
- Article
- Zum Inhalt und Wesen des völkischen Staatsgedankens
- Date
- 1934-03-01
- Page
- 489 (sequence 2)
- Language
- German
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Kurt Will:: Zum Inhalt und Wesen des völkischen Slaaisfjedankens Forderung, sondern eben Staatsgedanke, und zwar machtmäßig durchgesetzter und rechtlich geformter Staatsgedanke. Es genügt deshalb nicht, seine naturwissenschaftliche oder erkenntnistheoretische Richtigkeit zu diskutieren; es gilt vielmehr, seine Wirklichkeit als den Staat tragende Idee und als staatsrechtlicher Grundsatz zu verstehen. Inhalt des rassevölkischen Gedankens Der Inhalt des völkischen Gedankens wird am ehesten verständlich, wenn man den Wurzeln nachgeht, denen er entstammt. Ausgangspunkt ist der naturwissenschaftliche Begriff der Rasse als Gruppe von Menschen gleicher Erbeigenschaften. Vorausgesetzt wird in diesem naturwissenschaftlichen Rassebegriff zweierlei. Einmal der Unterschied der Erscheinungseigenschaften von den Erbeigenschaften: den Anlagen, die zwar in der Erscheinung des Individuums je nach den Umwelteinflüssen sich verschieden entwickeln, die sich aber von Individuum zu Individuum vererben, unbeeinflußt von der nur die Erscheinung prägenden Umwelt und nach eigenen Gesetzen. Zum andern die Abgrenzung von Menschengruppen, die in bestimmten derartigen Anlagen übereinstimmen und also, trotz verschiedener Ausprägung in den Einzelpersönlichkeiten, in sich erbgleich sind. Die erste dieser Voraussetzungen des Rassebegriffs ruht auf Naturgesetzen, die gleich allen Naturgesetzen von nur hypothetischer Geltung, die aber empirisch und experimentell bestätigt sind1); die zweite Voraussetzung ist eine Hypothese, die die empirische Vielfalt von Menschen verschiedener Erbeigenschaften ordnen, nämlich auf wenige in sich einheitliche Gruppen und deren Kreuzungen und Auslesen zurückführen soll2). In doppelter Hinsicht geht der rassevölkische Gedanke über seinen naturwissenschaftlichen Ausgangspunkt hinaus. Erstens faßt er die Rassen nicht als bloße Ordnungshypothesen, sondern als voneinander abgegrenzte Wirklichkeiten; die Vielfalt der Menschen wird nicht gedanklich zu Gruppen vereinfacht, sondern sie wird geschichtlich abgeleitet aus grundlegender Verschiedenheit anfänglich vorhandener, rassisch reiner Gemeinschaften. Zweitens begreift er die Völker als ausschließlich rassisch verbundene Menschengruppen. Volk ist nicht mehr3) Kulturgemeinschaft, die in ihrer Eigenart freilich neben andern Faktoren auch durch den Rassefaktor der ererbten Anlagen maßgebend bestimmt wird, Volk ist vielmehr Gemeinschaft von Menschen gleicher oder verwandter Rasse, wobei die einzelnen Rassen als ursprüngliche *) Darüber insbes. Baur bei Baur-Fischer-Lenz, „Menschliche Erblichkeitslehre und Rassenhvgiene" (3. Aufl.), Bd. 1, 1. Abschnitt. 2) a. a. O., Bd. I, S. 85. ») Wie noch bei Fischer, a.a.O., Bd. I, S. 143«. 489