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Der Morgen · 1934-03-01 · Heft 9 (März 1934) · p. 488

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Journal
Der Morgen
Volume
9 (1933-1934)
Issue
Heft 9 (März 1934)
Article
Zum Inhalt und Wesen des völkischen Staatsgedankens
Date
1934-03-01
Page
488 (sequence 1)
Language
German
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Kurt Wilk: Zum Inhalt und Wesen des völkischen Staatsgedankens Eigenart des völkischen Staatsgedankens Die völkische Grundlegung des gesamten Staatslebens ist nicht nur für den deutschen Juden eine besonders bedeutsame Erscheinung des staatlichen Neubaus. Auch jenseits der deutschjüdischen Perspektive gibt sie dem neuen deutschen Staate den ihm eigentümlichen Zug. Der völkische Staatsgedanke, bewußter Ausgangspunkt der ganzen nationalsozialistischen Gedankenwelt, unterscheidet auch die Wirklichkeit des nationalsozialistischen Reichs wesentlich von den andern Staatsbildungen, die die gleiche Entwicklung von freieren zu strenger gebundenen und herrschaftlichen Formen des Staatslebens vollziehen. Überall ist diese Entwicklung nur möglich kraft einer gern einschaftbildcnden Idee, die mit ihrem Anspruch auf Ausschließlichkeit und mit ihrer Forderung nach unbedingter Hingabe das Staatsvolk aus seiner gesellschaftlichen Zerrissenheit zusammenschließt zu einer geistigen Einheit. Erst aus solcher Einheit heraus werden Bindung und Herrschaft nicht als Zwang, sondern als Betätigung des gemeinsamen Willens empfunden, wird staatliche Allgewalt nicht als Übermaß äußerer Eingriffe, sondern als selbstverständliche Ordnung aufgefaßt. Aber die gern einschaftbildcnden Ideen dieser neuen Staaten, verwandt in ihrer grundsätzlichen Bedeutung, sind ihrem Inhalt nach voneinander völlig verschieden, sind darum auch grundverschieden in ihrer Auswirkung auf die Einzelheiten der Staatsgestaltung. Im nationalsozialistischen Deutschland ist es der Gedanke-von der Rassegemeinschaft des deutschen Volkes, der die geistige Einheit des Staatsvolkes herstellen und so die Grundlage des gesamten Staatsaufbaus schaffen soll. Dieser völkische Staatsgedanke des Nationalsozialismus fußt auf naturwissenschaftlichen Lehren, denen er den Begriff der Rasse entnommen hat. Er erschöpft sich aber in diesen Lehren nicht; er ist nicht biologische Hypothese oder rassenhygienische 488

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