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Der Morgen · 1934-02-01 · Heft 8 (Februar 1934) · p. 442

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Journal
Der Morgen
Volume
9 (1933-1934)
Issue
Heft 8 (Februar 1934)
Article
Zur Frage des "jüdischen Volkes"
Date
1934-02-01
Page
442 (sequence 3)
Language
German
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Erwin Beer: Zur Frage des „jüdischen Volkes" terial bietet eine Fülle von interessanten Erkenntnissen. In diesem- Zusammenhang können nur einige wichtige allgemeinere Punkte ausgeführt werden. Es ist nicht so, daß ein Mehr an Funktionen, die innerhalb der einen Gemeinschaft ausgeübt werden, ein Weniger innerhalb der anderen bedeuten muß. Das Hineinwachsen der deutschen Juden in die deutsche Kultur im 19. Jahrhundert hatte auf die Dauer keine Verminderung der kulturellen Kraft des Judentums bei ihnen zur Folge, sondern umgekehrt ist auf einer Reihe von wissenschaftlichen und künstlerischen Gebieten hieraus erst eine neue Tätigkeit (z.B. im Erziehungswesen, in der Fürsorge und Sozialhygiene, bei den Einrichtungen der Verwaltung und in der Geselligkeit, ja selbst im Kultus) hervorgegangen. Der Zusammenstoß zwischen beiden Gemeinschaften entsteht vielmehr nur aus Eigenschaften der einen, die von ihr als so wesentlich betrachtet werden, daß sie der andern einen direkten Einfluß auf ihre Glieder nicht zuzubilligen wünscht. Im deutschen Judentum werden als solche unentbehrliche Funktionen die weltanschaulich-religiöse und die biologische aufgefaßt. Auf den Gebieten der Politik, der Wirtschaft und der weltlichen Kultur dagegen betrachtet es ein Eigenleben nicht als notwendig und überließ es, als die geschichtliche Entwicklung das mit sich brachte, seinen Angehörigen, in dieser Beziehung mehr und mehr in der deutseben Volksgemeinschaft aufzugehen. Damit wurde auch in der Zeit, in der das Deutschtum seine politisch-nationale Funktion als die bestimmende empfand, der gegenüber Religion und Ehe als Privatsache oder mindestens als sekundär empfunden wurden, die Eingliederung der Juden in das deutsche Volkstum von diesem weitaus überwiegend als erwünscht empfunden. Anders ist dies in einer Zeit wie der des „cuius regio eius religio", in der die religiöse Gemeinschaftsfunktion, oder der Gegenwart, in der die biologische oder rassenmäßige als entscheidend empfunden wird. In diesen werden die Juden, die ihre eigene religiöse und biologische Gemeinschaft nicht aufgeben wollen oder können, als Nicht-Volksgenossen betrachtet. Die Frage der Überordnung von Religion oder Nation spielt auch innerhalb des Judentums ihre Rolle. Rein historisch gesehen war ^die religiöse Funktion durchaus die beherrschende. Das heißt, der Sinn des Volksdaseins wurde in der Erfüllung dessen gesehen, was seine Priester, Lehrer und Bücher als Gottes Willen überlieferten, und nicht etwa in der Erfüllung politischer oder kultureller Ziele. Es kann nicht bezweifelt werden, daß es jeweils Zeiten gab, in denen die Politik mit der Religion rang und gar über sie in den Seelen der jüdischen Masse die Oberhand gewann. Darin unterscheidet sich das heutige Nationaljudentum durchaus nicht grundsätzlich von den Zeiten der Richter 442

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