Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 9 (1933-1934)
- Issue
- Heft 8 (Februar 1934)
- Article
- Zur Frage des "jüdischen Volkes"
- Date
- 1934-02-01
- Page
- 441 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Erwin Beer: Zur Frage des „jüdischen Volkes" 2. die politische, also namentlich die der Gesetzgebung, Verwaltung, Rechtsprechung, sowie Vertretung und Verteidigung nach außen; 3. die biologische, also die der Regelung der Geschlechterbeziehungen sowohl zwischen Männern und Frauen als auch zwischen Eltern und Kindern; 4. die wirtschaftliche, also die des Erwerbs, Besitzes und Verwendens von Gütern; 5. die kulturelle, also im wesentlichen die der Sprache, Wissenschaft und Kunst; 6. die der Weltanschauung und des Gottesdienstes; 7. die der Jugenderziehung; 8. die gesellschaftliche, also Gliederungen und Formen, unter denen die Menschen, abgesehen von sachlichen Zwecken, ihr Zusammensein regeln. Betrachten wir nach diesen Aufgaben die genannten Volksgemeinschaften, so haben wohl alle auf allen genannten Gebieten ein größeres oder geringeres Eigenleben; aber bei jeder stehen andere Werte im Vordergrunde. Genau so verhält es sich bei allen Gruppenbildungen innerhalb eines Volkes. Die deutschen Rheinländer haben als Sondergruppe vor allem das territoriale Merkmal zu eigen, daneben aber zeigt diese Gruppe kulturelle, wirtschaftliche, politische, gesellschaftliche und auch biologische Eigenart. Ebenso ist dies bei den deutschen Protestanten neben ihrer vorherrschenden weltanschaulich-gottesdienstlichen, bei den deutschen Handwerkern neben ihrer wirtschaftlichen, bei den deutschen Bayern neben ihrer politischen, bei den deutschen Akademikern neben ihrer kulturellen Gruppenfunktion der Fall. Betrachten wir daraufhin die deutschen Juden, so ist also der Umstand, daß sie als Objekt und als Subjekt in allen genannten Gruppen sowohl der deutschen Volksgemeinschaft zugehören als auch eine eigene jüdische Volksgemeinschaft bilden, an sich keine Besonderheit. Auch in dem Umstand, daß eine Anzahl dieser sozialen Funktionen sie mit Gleichgerichteten außerhalb Deutschlands verbindet, unterscheiden sie sich zunächst nicht von den Protestanten und den Zoologen, von den Rohköstlern und den Bergarbeitern, von den Fußballspielern und den Bildhauern. Um die Besonderheit ihrer Gemeinschaft festzustellen, bedarf es erst noch einer Untersuchung, in welchem Umfang unH bei welchem Inhalt der verschiedenen Funktionen sie zu den verschiedenen Zeiten in der deutschen Volksgemeinschaft aufgehen, in wie weit sie eine eigene Gemeinschaft bilden, und schließlich auch, wie die Zugehörigkeit zu beiden Gemeinschaften sich gegenseitig beeinflußt. Das hierüber zusammengestellte Ma- 441