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Der Morgen · 1934-02-01 · Heft 8 (Februar 1934) · p. 440

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Morgen
Volume
9 (1933-1934)
Issue
Heft 8 (Februar 1934)
Article
Zur Frage des "jüdischen Volkes"
Date
1934-02-01
Page
440 (sequence 1)
Language
German
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Erwin Baer: Zur Frage des „jüdischen Volkes" Die Auseinandersetzungen innerhalb des deutschen Judentums — bis gegen das Ende des 19. Jahrhunderts allein von seinen religiösen Richtungen ausgetragen — gelten im 20. Jahrhundert mehr und mehr der Frage nach der Volkszugehörigkeit. Zwei Richtungen stehen sich gegenüber, deren schärfste Formulierungen lauten: „Die deutschen Juden sind Glieder des deutschen Volkes, von seinen sonstigen Angehörigen nur unterschieden durch Glaube und Abstammung" und „Die deutschen Juden sind Glieder des jüdischen Volkes, mit den Angehörigen des deutschen Volkes nur die Sprach- und Staatsgemeinschaft teilend". Es fällt auf, daß der Gegensatz dieser Meinungen in die Form positiver Behauptungen gekleidet ist. Indessen handelt es sich doch nicht um objektive Feststellungen, sondern um Willensrichtungen, also um Vorwegnahmen der Gegenwart, an denen das Verhalten des Einzelnen und im Einzelnen sich orientieren soll. Würde der Gegensatz in die Sätze „Die Juden sind eine Volksgemeinschaft" und „Die Juden sind eine Religionsgemeinschaft" gefaßt, so brauchten sich die beiden Begriffe nicht auszuschließen. Bei dem gleichen Begriff „Volk" scheint der Gegensatz jedoch unvereinbar zu sein. Wie ist es möglich, daß die Gültigkeit dieser Aussagen nicht allein durch diesen Widerspruch von vornherein in Frage gestellt wird? Es liegt an der Vieldeutigkeit des Begriffes Volk. Man nehme nur zum Vergleich die Bezeichnungen: das deutsche 65-Millionenvolk, das deutsche Volk diesseits und jenseits der Reichsgrenzen, das sudetendeutsche Volk, das Landvolk, das katholische Volk, so sieht man, daß der Begriff Volk seinen Inhalt erst durch die konkrete Bezeichnung erhält, um welchen Begriff Volk es sich jeweils handelt. Denn tatsächlich ist es nicht nur so, daß der gleiche Mensch gleichzeitig unter verschiedene der aufgeführten Volksbegriffe fallen kann, sondern diese sind auch jeweils von ganz verschiedener Bedeutung. Von den verschiedenen sozialen Funktionen sollen, um den Unterschied sinnfällig zu machen, die acht wesentlichen aufgezählt werden. Es handelt sich um 1die territoriale, die sich zur Aufgabe setzt, möglichst viele Glieder der Volksgemeinschaft in einem bestimmten Gebiet zu erhalten; 440

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