Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 9 (1933-1934)
- Issue
- Heft 7 (Januar 1934)
- Article
- Autorität
- Date
- 1934-01-01
- Page
- 412 (sequence 3)
- Language
- German
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Max Grünrwald diese Frage nach der Autorität. Sie erscheint im Judentum als die Frage nach dem Gesetz. Das letzte Jahrhundert hat sie aufgerollt, ohne zu einer Antwort zu gelangen. Wir selbst stehen noch an dem Punkte, an dem Franz Rosenzweig an Martin Buber seinen Brief über das Gesetz richtete. Franz Rosenzweig wollte die Frage nach dem Gesetz aus dem kasuistischen Streit um dies und das herausführen. Es sollte alles, was das Leben jüdisch macht, zu einem jüdischen Lebensbezirk, zu einem Gebot werden. Mit der Auswechslung der Begriffe — Gebot statt Gesetz — sollte wohl auch zugleich das Gesetz der Sphäre entrückt werden, in die es schließlich gehört — der Rechtssphäre. III. Zum weltlichen Recht gehört das jüdische ohnedies nicht. Es ist religiöses Recht. Mögen auch die Interpretationen des weltlichen Rechts oft genug darein eingedrungen sein, seiner ursprünglichen Verfassung nach weiß es nichts von der Aufteilung des Lebens in verschiedene Bezirke, kennt es so wenig zwei Begriffe des Sollens (Moral und Recht) wie zwei Wahrheiten. Es ist uns hier nicht die Aufgabe gestellt, die mannigfaltigen Merkmale des religiösen Rechts zu bestimmen, wir haben uns auch nicht mit der besonderen Stellung des jüdischen Rechts innerhalb der anderen religiösen Rechtssysteme zu befassen. Wir haben es vielmehr mit seiner Begründung zu tun, ferner mit der Bedeutung, die das Gesetz für die Juden in unseren Tagen wieder erlangen könnte. Dies alles im Zusammenhang mit einem neuen Verständnis des Liberalismus und mit einem erneuerten Liberalismus. Wir fragen nach dem Gesetz um der Ordnung willen. Wir sehnen uns aus der Unordnung nach der Unterordnung. Der Psychologe mag in dieser unserer Wendung, die zu einer umfassenden Tcschuwah gehört, einen Akt der Resignation erblicken; der verwandte religiöse Geist wird sie als einen Akt der Demut miterfassen. Wir fragen nicht nach Gesetzen, um „noch" irgendeinen Zusammenhang mit dem Judentum zu .bekunden oder einem Schisma zu entgehen. Solche Erwägungen gehören in das 19. Jahrhundert. Wir fragen nach dem Gesetz, weil wir mit unserem in sich uneinigen Leben nicht zu bestehen vermögen. Das Gesetz hilft unser Leben ordnen. Es wäre ein Rückfall in alte Denkgewohnheiten, wollten wir es nur ethisch begründen, es nur soweit anerkennen als es ethisch begründbar ist. Mächtig wirkt in ihm das Ethische. Wir wissen aber auch, daß die Läuterung der Geschöpfe nicht den ganzen Grund des Gesetzes enthält und seine Absicht mehr als seinen Grund. Wir würden vom Gesamtsinn des religiösen Rechts abfallen, wollten wir es allein aus seinem ethischen Gehalt rechtfertigen. 412