Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 9 (1933-1934)
- Issue
- Heft 6 (Dezember 1933)
- Article
- Eine jüdische Kleinstadtgemeinde
- Date
- 1933-12-01
- Page
- 375 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2895450-2895515-2895522-2903380--06719-2903445- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Eine jüdische Kleinstadtgemeinde muß er Steuern an die jüdische Gemeinde zahlen, die auf Grund der Reichssteuem festgesetzt werden. In die Gemeinde als Gemeinschaft ist er aber dadurch noch nicht aufgenommen. Er muß durch einen Willensakt seinen Beitritt zur Gemeinde erklären und fünfzig Mark Eintrittsgeld bezahlen. Nun erhält er als jüngstes Gemeindemitglied einen festen Platz und hat an allen „Ehren", die sehr demokratisch verteilt sind, Anteil. Man verspürt hier die Unstimmigkeit sehr deutlich. Einmal behandelt man den Zugezogenen als selbstverständlich zur Gemeinschaft gehörig, zum andern behandelt man ihn gerade in bezug auf die lebendige Gemeinde so, als handle es sich um eine Gesellschaft, die aus freien Stücken zusammentrete. Es ist zweifelhaft, ob man zur „Gemeinschaft" oder zur „Gesellschaft" der Juden gehört Aus dieser unentschiedenen Haltung ist auch das Vereinswesen entstanden und zu verstehen. Es besteht eine Chewra (Bruderschaft) und entsprechend ein Frauenverein, die in erster Linie bei Trauerfällen in Funktion treten. Zu Anfang der neunziger Jahre hat die Chewra ihre Funktion noch dadurch erweitert, daß sich ihre Mitglieder für Jahrzeiten zur Verfügung stellen. Damit hat man der Gemeinde als Gemeinschaft wesentliche Funktionen entzogen, oder umgekehrt ausgedrückt: das Versagen der Gemeinde als Gemeinschaft hat dazu geführt, Gesellschaften mit bestimmten Funktionen zu gründen. Die Vereine, die natürlich dahin tendieren, alle Gcmeindcmitglieder zu umfassen, sind eigentlich nichts anderes als die Gemeinde in moderner Gestalt, ais die planmäßig organisierte Gemeinde. So ist etwa die Chewra die in Gruppen zu zehn Mann eingeteilte Gemeinde. Während vor dem Kriege die Gemeinde durch Stiftungen in der Lage war, die Hauptlast der Wohlfahrtspflege selbst zu tragen, haben die Vereine die Gemeinde nach der Inflation auch in der Erfüllung dieser Aufgabe abgelöst. Die Darstellung des Zusammenlebens, der zwischenmenschlichen Beziehungen der Gemeindemitglieder, die Beschreibung der Geselligkeit bietet besondere Schwierigkeiten. Darum seien zunächst die an der konkreten Erscheinung der Geselligkeit ablesbaren Gesetzlichkeiten vorweggenommen. Geselligkeit scheint immer nur da zu entstehen und möglich zu sein, wo sich ein Kreis gegen den andern ganz selbstverständlich abhebt. Das Prinzip, nach denen sich ein Verkehrskreis konstituiert, sei es das der sozialen Gleichstufigkeit und Zusammengehörigkeit oder das der geistig-seelischen Gemeinsamkeit, muß um der Homogenität des Verkehrskreises willen strikt innegehalten werden. Schließlich kann die Geselligkeit im „gemeinschaftlichen" oder „gesellschaftlichen" Sinne organisiert sein: „gemeinschaftlich" dann, wenn für persönliche oder un- 375