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Der Morgen · 1933-11-01 · Heft 5 (November 1933) · p. 288

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Journal
Der Morgen
Volume
9 (1933-1934)
Issue
Heft 5 (November 1933)
Article
Vom totalen Staat
Date
1933-11-01
Page
288 (sequence 5)
Language
German
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Kurt Wilk wachsen sind. So streben Faschismus und Nationalsozialismus politische Entmachtung der Privatwirtschaft und Vernichtung der klassenkämpferischen Gewerkschaften an, räumen aber den klassenfriedlich organisierten Berufsständen als Gliederungen der staatlich beherrschten Gesellschaft einen Anteil an der Staatswillensbildung ein; so schließt vollends der bolschewistische Staat die bürgerliche Klasse zunächst von politischer, später von gesellschaftlicher Wirksamkeit aus und vernichtet sie zuletzt, während er die proletarische Klasse zum Unterbau seiner ganzen politischen Organisation zu machen sucht. Die Vereinheitlichung der politischen Willensbildung führt zur Zurückdrängung derjenigen Staatsorgane und politischen Einrichtungen, die gerade durch die Vielfalt kämpfender politischer Bestrebungen erst zur politischen Willenseinheit des Staates führen sollen. So wird im Bundesstaat die Zentralgewalt gegenüber den Gliedstaatsgewalten gestärkt, werden zuletzt die Gliedstaaten zu Verwaltungskörperschaften eines Einheitsstaats herabgedrückt; so wird die Selbstverwaltung zurückgedrängt zugunsten unmittelbarer Staatsgewalt. So wird im demokratischen Staat die Vielheit der Parteien und das auf ihr beruhende Parlament verdrängt durch die Staatsorgane, die die ungebrochene Einheit des Volkes verkörpern und Dauer, Kraft und Stetigkeit der Staatsgewalt gewährleisten: das Staatsoberhaupt und die von ihm abhängige Regierung mit Berufsbeamtenschaft und Militär; die von ständigem Wechsel bedrohte parlamentarische Mehrheitsbildung und die Verantwortlichkeit der regierenden Gewalt vor dem volkgcwählten Parlament weichen damit einerseits dem Plebiszit und der Volkswahl einzelner höchster Persönlichkeiten für lange Amtsdauer, andererseits der Ernennung der Staatsorgane von oben und der Verantwortung gegenüber den übergeordneten Stellen. Zuletzt wird die Vielheit der Parteien und politischen Organisationen überhaupt vernichtet; die demokratische Freiheit des Kampfs der politischen Ideen und Interessen wird ersetzt durch die Einordnung in eine einzige Partei, die die Vielheit der Interessen in sich auflösen will, von einheitlichem Ideengehalt getragen wird und durch strenge Über- und, Unterordnung einen einheitlichen Parteiwillen bildet, welcher allein den Staatswillen bestimmt Grundlagen der Bewegung zum totalen Staat Worauf die heutige Bewegung zum totalen Staate beruht, ist umstritten. Man hat versucht, die Grundlagen des Geschehens in der Rechtsordnung zu sehen, die, vor der Totalisierung des Staates geltend, diese Totalisierung im Keime schon enthalten habe. So hat Carl Schmitt, der den Begriff des totalen Staats im Anschluß an Ernst Junger in die Staatslehre eingeführt hat, ihn als Rechts- 288

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