Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 9 (1933-1934)
- Issue
- Heft 5 (November 1933)
- Article
- Vom totalen Staat
- Date
- 1933-11-01
- Page
- 287 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Vom totalen Staat bleibt, soll gerade kraft dieses Wesens die Gesamtheit gesellschaftlichen Lebens beherrschen; bei allen gesellschaftlichen Auseinandersetzungen soll er ein selbständiger und eigenwüchsiger Dritter, aber dabei ein höherer und entscheidender Dritter sein. Diese grundsätzliche und dauernde Unterworfenheit des gesamten gesellschaftlichen Lebens unter den Staat als Machtgemeinschaft, also ein echter totaler Staat, ist das Ziel faschistischer und nationalsozialistischer, aber auch anderer antiliberaler Staatsauffassungen. Für den Faschismus6) und ähnlich für den Nationalsozialismus7) ist eine Umgestaltung des Staates von demokratischer Mehrheitsherrschaft zur Herrschaft einer hervorragenden, aber mit dem Volke verbundenen Minderheit die Voraussetzung für die totale Überordnung des Staats über die Gesellschaft, während andere totalitäre Staatsauffassungen*) von solcher Umwälzung der staatlichen Herrschaftsformen absehen. Innere Totalität des Staates Die unbegrenzte Erweiterung des staatlichen Wirkungsbereichs auf die Totalität des gesellschaftlichen Lebens bedeutet eine gesteigerte Kraftanspannung des Staates. Sie muß dazu führen, daß der Staat seine Kraft verstärkt, um dieser Anspannung zu entsprechen, oder dazu, daß er vor den gesteigerten Aufgaben versagen, damit seine Schwäche offenbaren und sie zugleich steigern muß. Die Verstärkung der staatlichen Macht geschieht einmal durch Zurückdrängung und Ausschaltung außerstaatlicher Kräfte, die Einfluß auf das Staatsleben nehmen; zum anderen geschieht sie durch Vereinheitlichung der staatlichen Kräfte selbst. Der Staat strebt nach Unabhängigkeit von den gesellschaftlichen Auseinandersetzungen und nach Geschlossenheit der politischen Willensbildung. Er strebt damit letztlich nach innerer Totalität, indem das Staatsleben selbst sich rein und einheitlich staatlich gestaltet. So ist innere Totalisierung des Staates Vorbedingung seiner wirksamen Totalisierung nach außen, seiner Erfassung des gesamten gesellschaftlichen Geschehens. Der Unabhängigkeit des Staates von gesellschaftlichen Auseinandersetzungen dient es, wenn der Staat Einflüsse etwa privatwirtschaftlicher, klassenmäßiger, kirchlich-religiöser Art auf die Gestaltung seines Lebens ausschließt. Dabei kann er freilich solche Einflüsse dulden und selbst begünstigen, wenn sie aus dem von ihm schon beherrschten oder beeinflußten gesellschaftlichen Leben erfi) Vgl. Anas, „Die fascistische Staatsreform", in: „Mussolini und sein Fascismus" (herausgeg. von Gutkind, eingeleitet von Mussolini). ') Vgl. Hitler, „Mein Kampf", II. Bd. 4. Kap.; Koeilreutter, „Vom Sinn und Wesen der nationalen Revolution". *) Etwa Carl Schmitt, „Der Hüter der Verfassung", Abschn. II. 287